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Freund von Gaddafi darf das versteckte Geld nicht aus der Schweiz holen.

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Mittwoch, 23. Januar 2013 / 14:58:00

Gelder von engem Gaddafi-Vertrautem bleiben gesperrt

Bellinzona - Die 18 Schweizer Bankkonten eines Gaddafi-Vertrauten bleiben gesperrt. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, dessen Vater zu den «Männern des Zelts» und damit zum engsten Kreis um den getöteten libyschen Diktator gehört hat.

Die Bundesanwaltschaft (BA) führt gegen den Betroffenen und weitere Personen aus dem früheren Umfeld von Gaddafi eine Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei und Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Organisation. In diesem Rahmen sperrte sie ab Dezember 2011 insgesamt 18 Konten des Mannes bei drei Schweizer Banken.

Das Bundesstrafgericht hat seine dagegen erhobene Beschwerde nun abgewiesen. Laut den Richtern in Bellinzona ist zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen die Annahme plausibel, dass der Betroffene mit dem Regime von Gaddafi verbunden war und dieses System eine kriminelle Organisation dargestellt hat.

Zur Begründung verweist das Gericht unter anderem auf den Analysebericht der Bundeskriminalpolizei «zum Regime und Machtnetzwerk des ehemaligen libyschen Staatsführers Muammar Gaddafi». Demnach bestand der engste Kreis von Vertrauten während der Gaddafi-Herrschaft aus den sogenannten «Männern des Zelts».

International gesucht

Zu dieser Gruppe habe auch der Vater des Beschwerdeführers gehört. Die «Männer des Zelts» hätten ganze Bereiche der libyschen Wirtschaft kontrolliert. Das habe es ihnen ermöglicht, zu ihrem eigenen Profit und demjenigen ihrer Angehörigen staatliche Einkünfte abzuzweigen, etwa aus dem Erdölgeschäft.

Angesichts dieser finanziellen Interessen seien die Männer auch an Ausübung von Gewalt beteiligt gewesen. Der mittlerweile verstorbene Vater des Beschwerdeführers habe sogar zu den Treusten unter den Treuen von Gaddafi gehört und ihn von der ersten Stunde seiner Machtergreifung an vier Jahrzehnte lang begleitet.

Der Sohn sei ab 2000 in der wichtigsten öffentlichen Firma Libyens tätig gewesen. Zudem werde er international gesucht, weil es 2011 im Rahmen seiner Beteiligung am Kampf für die Gaddafi-treuen Truppen zu Folter gekommen sei. Insgesamt sei die Vermutung zulässig, dass die gesperrten Gelder kriminellen Ursprungs sein könnten.

laz (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=572817

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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