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Die Staatsanwältin fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit stationärer Behandlung in einer geschlossenen Anstalt. (Symbolbild)

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Mittwoch, 23. Januar 2013 / 10:28:21

Staatsanwältin will «lebenslänglich» für Messerstecherin

Schaffhausen - Die 22-Jährige, die 2011 in Beringen SH ihren Vater erstochen und ihre Mutter schwer verletzt hat, wird ein Fall für das Schaffhauser Obergericht. Die Staatsanwältin ist mit dem Urteil des Kantonsgerichtes nicht zufrieden und will es weiterziehen.

Das Kantonsgericht verurteilte die junge Frau im Dezember 2012 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und einer strafbegleitenden, ambulanten Behandlung. Für die Staatsanwältin ist dies zu wenig.

Sie fordert für die Messerstecherin eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit stationärer Behandlung in einer geschlossenen Anstalt. Die Staatsanwältin bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «Schaffhauser Nachrichten» vom Mittwoch.

Beleidigungen als Tatmotiv

Auch die Verteidigung habe Berufung angemeldet, sagte die Staatsanwältin weiter. Der Anwalt der Beschuldigten forderte lediglich eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Dafür sei eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren angemessen. Auch er forderte aber eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen Anstalt.

Die junge Frau erstach am Morgen des 26. Juli 2011 ihren Vater, der auf dem Sofa schlief. Als die Mutter ihrem Mann zu Hilfe eilen wollte, ging die Beschuldigte auch auf sie los und verletzte sie schwer. Erst der Bruder konnte seine Schwester überwältigen.

Als Tatmotiv gab die junge Frau an, sie sei vom Vater fertiggemacht und beleidigt worden. Gelegentlich habe er sie auch geschlagen.

knob (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=572736

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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