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Anfang September 2010 hatte sich Peter Hans Kneubühl mit Waffengewalt gegen die Räumung seines Elternhauses gewehrt.

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Biene Maja Thomas Ott

 Biene Maja
 Thomas Ott



Dienstag, 8. Januar 2013 / 13:00:00

Psychiatrisches Gutachten: Kneubühl ist wahnhaft

Bern - Im Prozess um den Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl kommt die psychiatrische Sachverständige, Anneliese Ermer, zu einem klaren Schluss: der Rentner leidet an einer wahnhaften Störung.

Im Wesentlichen handle es sich um einen Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn. Kneubühls Wahn sei allerdings komplex, daure schon lange und sei von schwerem Ausmass, sagte die psychiatrische Sachverständige.

Dass sich der Rentner mit Waffengewalt gegen die Zwangsräumung seines Hauses wehrte und dabei einen Polizisten schwer verletzte, hänge eng mit seiner psychischen Störung zusammen.

Fehlbeurteilung der Realität

Ein Wahn entstehe «auf dem Boden allgemeiner Veränderung des Erlebens», führte die psychiatrische Sachverständige aus. Es komme zu einer Fehlbeurteilung der Realität. Die Betroffenen hielten an subjektiv Erlebtem fest, auch wenn es im Widerspruch zur Realität stehe.

Kneubühl sei nicht schizophren, sagte Ermer. Er leide nicht an Halluzinationen. Auch eine grundlegende Gedächtnisstörung liege nicht vor, ebensowenig eine Störung der Intelligenz, die im oberen Durchschnittsbereich liege.

Der Rentner wähne sich in einem Krieg mit Justiz und Polizei, deren Ziel es angeblich sei, ihn zu vernichten. Kneubühl sei felsenfest von der Richtigkeit seiner Annahme überzeugt.

Einsicht zeige er keine und er verneine auch, psychisch krank zu sein, schilderte Ermer ihre Eindrücke. Alle Versuche, das wahnhafte Wahrnehmen zu verändern, würden negativ beantwortet. Kritiker ziehe Kneubühl einfach in sein Wahnsystem ein. Dies alles seien nicht sehr günstige Faktoren.

Empfehlung für stationäre Massnahme

Festzuhalten sei aber auch, dass Kneubühl vor der Tat im September 2010 nie in dieser Art gewalttätig gewesen sei. Das Risiko, dass er dies wieder tun würde, bestehe aber, wenn er sich erneut in eine Ecke gedrängt fühle, führte Ermer aus.

Die Psychiaterin hielt deshalb eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen, gesicherten Umgebung für angezeigt.

Auf Nachfrage des Staatsanwaltes äusserte sich Ermer auch zur Frage, ob sich Kneubühl vor Gericht selber verteidigen könne, wie er das derzeit tut.

Vom Intellekt her sei das durchaus möglich, betonte Ermer. Das Problem liege aber in seiner Störung. Er nehme die Dinge wahnhaft verändert und realitätsverzerrt wahr. Kneubühl werde seine Rechte deshalb nicht adäquat wahrnehmen, folgerte Ermer.

Polizist schwer verletzt

Anfang September 2010 hatte sich Peter Hans Kneubühl mit Waffengewalt gegen die Räumung seines Elternhauses gewehrt. Dabei schoss er auf Polizisten und verletzte einen davon schwer. Der Rentner konnte daraufhin flüchten.

Ein riesiges Polizeiaufgebot suchte ihn neun Tage lang. Dann konnte Kneubühl oberhalb von Biel verhaftet werden. Ursache für die Räumung des Hauses war ein langer Erbschaftsstreit mit seiner Schwester.

bert (Quelle: sda)

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