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Bei Reue und schnellstmöglicher Löschung von beleidigenden Meldungen müssen Social-Media-Nutzer keine strafrechtliche Verfolgung fürchten. (Symbolbild)

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www.posting-richtlinien.info, www.cybercrime.info, www.eindaemmen.info, www.sollen.info

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Montag, 24. Dezember 2012 / 21:12:30

Posting-Richtlinien sollen Cybercrime eindämmen

London/Wien - Der englische Crown Prosecution Service hat Richtlinien zur Unterscheidung von beleidigenden Facebook- und Twitter-Postings und ernstzunehmenden Drohungen aufgestellt, um einen Missbrauch von Social Media weitgehend zu verhindern.

Viele Nutzer veröffentlichen beleidigende Meldungen, wenn sie beispielsweise betrunken sind. Bei Reue und schnellstmöglicher Löschung müssen sie jedoch keine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Bei besonders beleidigenden, schockierenden oder unruhestiftenden Publikationen, sowohl über ernste als auch triviale Angelegenheiten und bei Nicht-Einhaltung der Forderungen, können die Täter jedoch verhaftet werden.

Rechtsdurchsetzung oft unmöglich

Cyber-Kriminalität generell nimmt immer mehr zu. «Das lässt sich allein schon an der Kriminalstatistik ablesen», erläutert der Medieninhaber Bernhard Jungwirth von Safer Internet im Gespräch mit pressetext. Internet-Ombudsmänner bekämen dahingehend immer mehr Anfragen mit betrügerischen Sachverhalten.

Laut dem Experten befassen sich die nun erstellten Richtlinien mit nur einem kleinen Bereich von Cybercrimes. «Die Problematik hierbei ist in vielen Fällen die Rechtsdurchsetzung», führt Jungwirth aus. Betrüger von irgendwo strafrechtlich zu verfolgen, sei demnach häufig unmöglich.

Prävention und Aufklärung vonnöten

Inwieweit die Richtlinien umsetzbar sind, ist zweifelhaft. «Wichtig ist in diesem Sinne vielmehr eine Präventions- und Aufklärungsarbeit», sagt der Fachmann. Damit sollte jedoch nicht Angst öffentlich verbreitet, sondern das Bewusstsein für kriminelle Internetfallen lediglich erweitert werden. «Kritisches Hinterfragen ist das sicherste Mittel, sich vor Cybercrime zu schützen», schliesst Jungwirth ab.

asu (Quelle: pte)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=569274

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