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Asyl-Referendum laut Komitee zustande gekommen

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Freitag, 21. Dezember 2012 / 18:20:00

Volk hat bei Asylgesetz das letzte Wort

Bern - Über die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes wird voraussichtlich das Volk entscheiden. Das Referendum ist nach Angaben des Komitees zustande gekommen.

Es habe 60'000 Unterschriften gesammelt, teilte das Komitee am Freitag mit. Dies sei ein «starkes Zeichen gegen weitere Verschärfungen im Asylgesetz». Erfreulich sei, dass das Referendum trotz der fehlenden Unterstützung diverser namhafter Organisationen und politischer Parteien gelungen sei.

Benötigt werden 50'000 Unterschriften. Um sicher zu gehen, dass genügend beglaubigte Unterschriften zusammenkommen, sammelt das Komitee in den nächsten Wochen weiter.

Das Referendum ergriffen hatten verschiedene linke Organisationen und die Jungen Grünen. In der SP ist das Referendum umstritten. Die Delegierten beschlossen, es nicht zu unterstützen, doch kamen etliche Sektionen zu einem anderen Schluss.

BFM findet Revisionen sinnvoll

Das Bundesamt für Migration (BFM) wiederum sieht die jüngsten Asylgesetzrevisionen - die dringlichen Massnahmen und die ordentliche Revision - als wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Beschleunigung der Asylverfahren.

Von den acht dringlichen Massnahmen gingen sechs «in Richtung Beschleunigung», sagte BFM-Direktor Mario Gattiker am Freitag im Rahmen eines Mediengesprächs. Von linker Seite bekämpft werden jene beiden Massnahmen, auf die dies nicht zutrifft: Wehrdienstverweigerung gilt nicht mehr als Asylgrund, und Botschaften nehmen keine Asylgesuche mehr an. Aus Sicht von Gattiker sind die Auswirkungen jedoch nicht erheblich.

«Es wird sich nichts ändern»

Wie Justizministerin Simonetta Sommaruga betont auch Gattiker, dass die Schweiz Dienstverweigerer aus Eritrea weiterhin aufnehmen wird, weil diese wegen der Verweigerung politisch verfolgt werden. Ihnen drohe Folter, sagte Gattiker. Deshalb könne die Schweiz sie nicht zurückschicken. «In den Statistiken des BFM wird sich nichts ändern.»

Die Abschaffung der Auslandgesuche auf Botschaften wird laut Gattiker zwar Auswirkungen haben. Die Schweiz sei aber das einzige Land gewesen, das solche Gesuche noch zugelassen habe, gab der BFM-Direktor zu bedenken. Nur wenige hätten auf diesem Weg Asyl erhalten.

Unmittelbar an Leib und Leben gefährdete Personen könnten ausserdem weiterhin einreisen, und zwar mit einem humanitären Visum. Wie viele Anträge für solche Visa auf Schweizer Botschaften eingegangen sind, seit die Botschaftsgesuche abgeschafft wurden, kann das BFM nicht sagen. Humanitäre Visa würden jedoch restriktiv vergeben, versicherte Gattiker.

Massnahmen in Kraft

Weil das Parlament Dringlichkeit beschlossen hat, sind die Massnahmen bereits vor der Volksabstimmung in Kraft. Sie sind jedoch auf drei Jahre befristet. Sollten sie nicht ins ordentliche Recht überführt werden, gelten nach drei Jahren wieder die früheren Bestimmungen.

In der Wintersession hatte das Parlament ausserdem eine ordentliche Gesetzesrevision beschlossen, bei welcher sich kein Referendum abzeichnet. Auch diese dient aus Sicht von Gattiker der Beschleunigung der Asylverfahren. Von Verschärfungen sieht der BFM-Direktor hier «keine Spur».

alb (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=569035

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