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Die junge Frau erstach ihren Vater im Haus der Familie in Beringen SH. (Archivbild)

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Mittwoch, 19. Dezember 2012 / 14:39:00

Vatermörderin von Schaffhausen bereut nicht

Schaffhausen - Von Reue war bei der 22-jährigen Angeschuldigten aus Beringen SH am Mittwoch vor dem Kantonsgericht Schaffhausen nichts zu spüren. Sie bereue nicht, dass sie ihren Vater erstochen und ihre Mutter lebensgefährlich verletzt habe, sagte sie.

Ihre Tat tue ihr nicht leid. Vielmehr fühle sie sich jetzt frei, weil sie sich nicht länger die Beleidigungen ihres Vaters anhören müsse, sagte sie. Gemäss eigenen Aussagen plante sie schon seit längerer Zeit, ihn umzubringen. Es kam ihr aber immer etwas dazwischen, beispielsweise ein Besuch in einem Vergnügungspark.

Sowohl für den Staatsanwalt wie auch für den Verteidiger war am Mittwoch klar, dass die junge Frau in eine stationäre Massnahme gehört. Beim Strafmass hatten sie erwartungsgemäss andere Anträge.

Urteilseröffnung am Donnerstag

Der Staatsanwalt forderte einen Schuldspruch wegen Mordes und versuchten Mordes und dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe, die zugunsten einer stationären Behandlung aufgeschoben werden soll.

Ihr Anwalt hingegen verlangte lediglich eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Die andauernden Demütigungen ihres Vaters hätten die Beschuldigte zu dieser Tat bewogen. Zehn Jahre Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme seien deshalb ausreichend. Das Urteil wird am Donnerstag mündlich eröffnet.

Drohbriefe in Morseschrift

Am Morgen des 26. Juli 2011 packte die junge Frau, die damals schon nicht mehr bei den Eltern wohnte, zwei Messer ein und fuhr mit dem Velo zum Haus der Familie in Beringen SH. Dort schloss sie die Tür auf und erstach ihren Vater, der auf dem Sofa schlief.

Als die Mutter dem Vater zu Hilfe eilen wollte, ging die Tochter auch auf sie los und stach zu. Der Bruder, der noch zuhause wohnte und vom Lärm wach wurde, konnte Schlimmeres verhindern und alarmierte die Rettungskräfte. Die Mutter überlebte schwer verletzt. Nach ihrer Attacke flüchtete die Täterin, wurde aber kurz darauf von der Schaffhauser Polizei festgenommen.

Die Beschuldigte hatte sich bereits früher auffällig verhalten. Während ihrer Zeit in der Kantonsschule Winterthur verfasste sie am Computer Drohungen in Morseschrift. Diese waren so gravierend, dass die Schule die Polizei informiert hätte, wenn die Beschuldigte nicht eingewilligt hätte, sich psychiatrisch betreuen zu lassen.

Der Psychiater erkannte damals jedoch kein Gefährdungspotenzial für Schule und Mitschüler. Weil die junge Frau zu diesem Zeitpunkt bereits volljährig war, wurden die Eltern auf ihren eigenen Wunsch hin nicht über die Vorfälle informiert. Das Verhältnis zum Elternhaus sollte nicht zusätzlich belastet werden. Auch die Polizei erfuhr nichts von den Drohungen.

bert (Quelle: sda)

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