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Für das Zürcher Obergericht ist der Fall nun klar.

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www.amtsgeheimnisverletzung.info, www.ex-polizist.info, www.schuldig.info, www.hafner.info

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Donnerstag, 8. November 2012 / 23:14:00

Ex-Polizist Hafner der Amtsgeheimnisverletzung schuldig

Zürich - Der ehemalige Zürcher Stadtpolizist Fredi Hafner hat am Donnerstag erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Nach dem Bezirksgericht sprach ihn nun auch das Zürcher Obergericht wegen Amtsgeheimnisverletzung schuldig.

Für das Obergericht war klar, dass es Hafner war, der die Stalking-Akte Nef aus dem Polizeiinformationssystem POLIS ausdruckte und einem Journalisten der «SonntagsZeitung» zuspielte. Zwar hätten viele Leute Zugriff auf die Daten gehabt, doch nur Hafner habe alle Dokumente heruntergeladen, die dann auch publiziert worden seien, begründete das Gericht seinen Entscheid.

Es bestätigte damit das Urteil des Bezirksgerichtes vom April 2009 und verurteilte Hafner zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Höhe des Tagessatzes wurde jedoch von 160 auf 120 Franken reduziert, da Hafner seit März frühpensioniert ist und weniger Einkommen hat. Er muss Roland Nef zudem symbolisch einen Franken Genugtuung zahlen.

Hafner bleibt bei seiner Aussage

Hafners Tat sei «kein Bagatellfall», so das Gericht. Allerdings äusserte es auch ein gewisses Verständnis für den «Schimanski von Zürich». Seine Empörung darüber, dass ein Mann, der seine Ex-Partnerin gestalkt hatte, zum Armeechef befördert wurde, sei verständlich. Direkt zu den Medien zu gehen, ohne auch nur ansatzweise den Dienstweg zu beschreiten, sei jedoch falsch.

Der Verurteilte reagierte enttäuscht auf das Urteil. Es sei ein schlechter Tag, aber er bleibe bei seiner Aussage, dass er die Unterlagen nicht dem Journalisten der «SonntagsZeitung» übergeben habe. Ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, weiss Hafner noch nicht.

Die ganze Sache, der Fall Nef, das sei jetzt schon so lange her. «Es nagt zwar immer noch an mir, aber man wird müde.»

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=563218

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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