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Donnerstag, 1. November 2012 / 12:22:09

Stadionverbot für 18 Fans der Kloten-Flyers

Kloten - Gegen 18 Fans des Eishockeyclubs Kloten-Flyers ist ein mehrjähriges Stadionverbot ausgesprochen worden. Ein 23-Jähriger erhielt von der Zürcher Kantonspolizei zudem ein Rayonverbot. Er hatte im September nach einem Spiel einen 18-Jährigen angegriffen und schwer verletzt.

Der 23-Jährige Fan der Kloten-Flyers war am 16. September nach einem verlorenen Spiel gegen die ZSC Lions mit seinen Kollegen nach Zürich gereist. Vor einem Lokal, das bekannt ist als Treffpunkt für Eishockeyfans, schlug er einen 18-Jährigen brutal nieder. Zusammen mit seinen gewaltbereiten Freunden flüchtete er darauf.

Auf Empfehlung der Kantonspolizei Zürich belegten die Verantwortlichen der Kloten-Flyers den Mann und die 17 Kolleginnen und Kollegen, die ihn in der Tatnacht begleitet hatten, mit einem mehrjährigen Stadionverbot, wie es in einer Mitteilung der Kantonspolizei Zürich vom Donnerstag heisst.

Darüber hinaus verfügte die Kantonspolizei gegen den Täter, gestützt auf das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen, ein Rayonverbot. Dieses wurde für die zurzeit längste mögliche Dauer von einem Jahr ausgesprochen. Es gilt für die drei Rayons Kolping-Arena in Kloten, Hallenstadion Zürich sowie die Kunsteisbahn Küsnacht.

Opfer in Rehaklinik

Das 18-jährige Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen. Gemäss Mitteilung befindet sich der Mann auf dem Weg der Besserung und ist derzeit in einer Rehabilitationstherapie.

Der 23-jährige Täter hatte sich einen Tag nach dem Zwischenfall bei der Polizei gemeldet. Er war zwischenzeitlich in Untersuchungshaft gesetzt worden. Seine Begleiter waren im Zuge der Ermittlungen durch die Kantonspolizei identifiziert und befragt worden.

Die Polizei lobt in ihrer Mitteilung die involvierten Eishockeyclubs. Sie unterstützten die Behörden bei der Aufarbeitung des Ereignisses vorbildlich, heisst es in der Mitteilung.

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=562142

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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