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![](/img/article/298320-705d3010928455e202dedda1ffdde99f.jpg) ![](/img/1pix_transparent.gif) Falls die Bundeskanzlei die Referenden weiter als gescheitert sieht, geht die AUNS vor Bundesgericht.
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Montag, 29. Oktober 2012 / 15:55:00
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AUNS will Grundsatzurteil zu Referenden
Bern - Die AUNS geht vor das Bundesgericht - wenn die Bundeskanzlei (BK) die nachgereichten Unterschriften zu den Steuerabkommen-Referenden mit Deutschland und Grossbritannien nicht doch noch akzeptiert. Die Verantwortlichen der Referenden wollen einen Grundsatzentscheid.
"Die Frage wurde nicht kontrovers diskutiert, der Entscheid fiel rasch", sagte Geschäftsführer Werner Gartenmann am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Der Vorstand sprach sich an einer Sitzung in Muri bei Bern einstimmig für den Beschwerdegang aus.
Das 18-köpfige Gremium wolle mit dem angekündigten Gang nach Lausanne keinen Druck auf die BK ausüben, versicherte Gartenmann. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) hoffe aber, dass durch die breite öffentliche Diskussion der Missstand auch von der Bundeskanzlei erkannt werde.
"Es kann nicht sein, dass durch Umstände, auf welche das Referendumskomitee keinen Einfluss nehmen kann, die direkte Demokratie ausgehebelt wird", sagte Gartenmann.
Die AUNS macht unter anderem Verzögerungen in einigen Gemeinden für das Scheitern der Referenden verantwortlich. Beispielsweise erhielten die Komitees aus dem Kanton Genf ein Paket mit 1500 Unterschriften kurz nach Ablauf der Sammelfrist - Grund war ein nicht angebrachter "Priority"-Kleber auf der Postsendung.
AUNS wartet definitive Verfügung ab
Diesen und weitere Zwischenfälle hat die AUNS in einer schriftlichen Stellungnahme zuhanden der BK dokumentiert. Die AUNS pocht darauf, dass die BK in ihrer definitiven Verfügung zu den Referenden zu Deutschland und Grossbritannien die je rund 2800 nachgereichten Unterschriften mitzählt. Als gescheitert angesehen wird das Referendum gegen den Vertrag mit Österreich.
BK-Informationschefin Ursula Eggenberger sagte der sda, dass die Stellungnahme der Verantwortlichen der Referenden momentan geprüft würden. Sie könne aber keine Angaben machen, wann der definitive Entscheid im Bundesblatt publiziert werde.
"Wir müssen die Beschlüsse abwarten", sagte Gartenmann. Falls die BK die Referenden gegen Deutschland oder Grossbritannien dann weiter als gescheitert ansieht, sei der Gang vor Bundesgericht klar. "Wir wollen glaubwürdig bleiben."
Auslöser der Beschwerde sind die nicht zustande gekommenen Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich. Den Referendumskomitees - federführend waren die AUNS und die Jungsozialisten (JUSO) - gelang es nicht, rechtzeitig je 50'000 Unterschriften einzureichen.
Gemeinden sollen Frist erhalten
Die von den Gemeinden verspätet zurückgeschickten Unterschriften haben auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats auf den Plan gerufen. Sie will, dass Gemeinden künftig Unterschriften in einer bestimmten Frist beglaubigen müssen.
Bislang lag die Verantwortung für das rechtzeitige Beglaubigen der Unterschriften bei den Initiativ- oder Referendumskomitees. Die Kommission schlägt vor, dass künftig für das Sammeln der Unterschriften und für das Beglaubigen separate Fristen gelten sollen.
fest (Quelle: sda)
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