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Die Energiegewinnung kann wieder aufgenommen werden.

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UFO Pamela Anderson

 UFO
 Pamela Anderson



Freitag, 26. Oktober 2012 / 15:51:00

Riss im AKW Leibstadt korrekt repariert

Leibstadt/Brugg AG - Das AKW Leibstadt kann möglicherweise bald wieder ans Netz: Die Atomaufsichtsbehörde ENSI hat den reparierten Speisewasser-Stutzen für den Betrieb freigegeben. Sie akzeptiert die Reparatur des Risses jedoch nur mit Auflagen - bis 2015 muss die Reparatur neu beurteilt werden.

Die Qualität der Reparaturschweissung sei nach internationalen Vorschriften geprüft und für gut befunden worden, teilte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) am Freitag auf seiner Website mit. Der reparierte Speisewasser-Stutzen werde für den Betrieb freigegeben.

Ende August war während der Jahresrevision des AKW Leibstadt im Kanton Aargau bei einer Ultraschall-Überprüfung am Reaktordruckbehälter ein meldepflichtiger Befund an einer Schweissnaht eines Speisewasser-Stutzens im Primärkreislauf entdeckt worden.

Die Fachleute interpretierten den Befund gemäss ENSI als «tiefer, aber nicht wanddurchdringender Riss». Die Schweissnaht sei dicht geblieben. Das Speisewassersystem verfügt über insgesamt sechs dieser Stutzen.

ENSI verlangt Neubewertung

Weil aber erst Erfahrungen für kürzere Zeiträume vorliegen, akzeptiert das ENSI die Reparatur nur zeitlich befristet bis 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt sei eine Neubewertung vorzunehmen.

Die Reparatur der betroffenen Schweissnaht erfolgte mit einer so genannten Overlay-Schweissung, bei welcher mehrere Schichten an neuem korrosionsbeständigem Werkstoff auf die schadhafte Schweissnaht aufgebracht werden. Dieses Reparaturverfahren entspricht gemäss Aufsichtsbehörde internationalen Vorschriften.

Wegen der Reparatur dauert die Jahresrevision rund fünf Wochen länger als geplant. Der Betriebsausfall könnte zu Kosten von bis zu 50 Millionen Franken führen.

Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) rechnet damit, die Anlage Ende Oktober wieder hochfahren zu können, wie Mediensprecherin Andrea Portmann auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Für ein Wiederanfahren nach der Jahresrevision braucht es aber eine separate Bewilligung des ENSI.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=561492

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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