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Gegen Asif Ali Zardari soll die Schweiz gegen sämtliche Korruptionsvorwürfe ermitteln.

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Mittwoch, 10. Oktober 2012 / 13:43:00

Schweiz soll gegen Pakistans Präsidenten ermitteln

Islamabad/Bern - Der Oberste Gerichtshof Pakistans hat am Mittwoch einen Brief genehmigt, in dem die Regierung Islamabads die Schweiz indirekt bittet, die Ermittlungen gegen Präsident Asif Ali Zardari wieder aufzunehmen. Zardari sieht sich mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert.

Das Gericht hatte seit Dezember 2009 von der Regierung gefordert, die Schweizer Justiz um die Wiederaufnahme von Ermittlungen gegen Präsident Zardari zu ersuchen. Ministerpräsident Yousaf Raza Gilani hatte sich diesen Anordnungen widersetzt und musste zurücktreten.

Sein Nachfolger Raja Pervez Ashraf hatte Mitte September angekündigt, er habe seinen Justizminister beauftragt, einen Brief an die Schweizer Justiz zu verfassen, um ein Schreiben aus dem Jahr 2007 zurückzuziehen. Darin hatte Islamabad die Schweiz gebeten, die Ermittlungen gegen Zardari einzustellen.

Mit dem neuen Brief kommt die Regierung der Aufforderung des Obersten Gerichtshofs nach, ohne aber dabei die Schweizer Justiz explizit um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu ersuchen. Gemäss des Briefinhalts behält Zardari zudem das Recht, sich auf seine Immunität als Präsident zu berufen, sollten die Ermittlungen gegen ihn wieder aufgenommen werden.

Das Gericht teilte am Mittwoch mit, eine nächste Anhörung in der Affäre sei für den 14. November vorgesehen. Zuvor soll der Brief an die Schweizer Behörden übergeben werden.

Millionenvermögen im Ausland

Zardari war Mitte der 1990er Jahre Investitionsminister im Kabinett seiner Ende 2007 getöteten Ehefrau Benazir Bhutto. Er soll Provisionen von 10 Prozent und mehr kassiert und das so angehäufte Millionenvermögen ins Ausland geschafft haben.

Allein in der Schweiz waren jahrelang Konten mit 72 Millionen Franken blockiert. Die Ermittlungen in Genf waren 1997 nach einem Rechtshilfegesuch aus Pakistan aufgenommen worden.

Ein Genfer Richter hatte Zardari und Benazir Bhutto 2003 wegen Beteiligung an Geldwäscherei zu sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt, wogegen das Paar rekurrierte. Zu einem abschliessenden Urteil kam es nicht, weil Pakistan Mitte 2008 das Verfahren einstellen liess.

2009 hob das Oberste Gericht dann das umstrittene Amnestiegesetz von Oktober 2007 auf. Das Gesetz hatte Zardari, mehrere seiner Minister und tausende politischer Aktivisten vor Strafverfolgung geschützt.

laz (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=559684

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