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Ein Schuldbeweis war urspünglich nicht erforderlich.

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www.al-kaida-liste.info, www.jassin.info, www.nicht.info, www.kadi.info

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Samstag, 6. Oktober 2012 / 22:16:00

Jassin Kadi nicht mehr auf Al-Kaida-Liste

New York - Der Sanktionsausschuss des UNO-Sicherheitsrates hat den saudi-arabischen Geschäftsmann Jassin Kadi von der Liste der Unterstützer des internationalen Terrornetzwerks Al-Kaida genommen. Kadi wurde nach Vermittlung durch die Ombudsfrau des Ausschusses gestrichen.

Das sagte der Ausschussvorsitzende, Deutschlands UNO-Botschafter Peter Wittig, am Freitagabend (Ortszeit) in New York. Inhaltliche Gründe nannte er nicht.

Kadi hatte zugegeben, sich vor etwa 20 Jahren mit Osama bin Laden, dem später meistgesuchten Terroristen der Welt, getroffen zu haben. Zudem unterstützte er die radikal-islamische Palästinenserorganisation Hamas. Seine Finanzgeschäfte waren nicht selten verworren. Freunde beschreiben den 57-Jährigen aber als Philanthropen.

Kadi war gleich mehrfach von internationalen Sanktionen betroffen. Die USA, Grossbritannien, die EU und auch die UNO froren Gelder ein und erschwerten oder untersagten Geschäfte mit ihm. Kadi prozessierte dagegen jahrelang, nicht allerdings gegen die UNO-Liste.

«Die Entscheidung ist das Ergebnis gründlicher Überlegungen auf der Grundlage eines Berichts der Ombudsperson», begründete Wittig die Streichung Kadis von der Liste.

Initiative für Beschwerderecht

Vor allem europäische Länder, darunter die Schweiz, Deutschland und skandinavische Staaten, hatten im vergangenen Jahr durchgesetzt, dass die Empfehlungen der Vermittler im Ausschuss nicht mehr von einzelnen Mitgliedern übergangen werden können.

Stattdessen sind die Hürden für eine Zurückweisung der Empfehlung durch die Mitgliedsstaaten deutlich höher. Wittig betonte auch, dass diese Mechanismen sich als «wirksam und praktikabel» erwiesen hätten.

Die insgesamt 11 Länder hatten eine Beschwerdemöglichkeit vor einer unabhängigen UNO-Behörde für Personen gefordert, die auf die Terrorlisten der UNO gesetzt werden. Dazu sollte das Mandat der Ombudsperson erweitert werden, die die Fälle entgegennimmt.

Die Ombudsstelle sollte einen besseren Zugang zu den Informationen über die Gründe für Sanktionen erhalten und dem UNO-Sicherheitsrat die Aufhebung von Sanktionen empfehlen können, falls diese nicht mehr begründet sind.

In den Jahren zuvor hatten mehrer Einzelpersonen, darunter Kadi, die gegen sie verhängten Sanktionen vor nationalen und regionalen Gerichten angefochten. Die Schweiz und ihre Partnerländer stützten sich bei ihrer Initiative auf die Anforderungen dieser Gerichte bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte. Die von Sanktionen Betroffenen haben demnach Anspruch auf ein Beschwerderecht.

Internationaler Bann

Mit der Resolution 1267 des UNO-Sicherheitsrats von 1999 werden Terrorverdächtige, die in Verbindung zu den Taliban oder Al-Kaida stehen sollen, international unter einen Bann gestellt. Alle UNO-Mitgliedsstaaten sind damit verpflichtet, gegen sie vorzugehen.

Ein Schuldbeweis war urspünglich nicht erforderlich, die Betroffenen mussten nicht einmal darüber informiert werden, was ihnen genau vorgeworfen wurde.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=559302

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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