Freitag, 21. September 2012 / 14:21:00
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Bundesrat will Bankgeheimnis lockern
Bern - Die Kantone sollen nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Zugang zu Bankdaten erhalten. Der Bundesrat hat am Freitag das Finanzdepartement (EFD) damit beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Der Bundesrat will die Straftatbestände im Steuerstrafrecht und die Verfahren dazu vereinheitlichen, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung am Freitag per Communiqué mitteilte. Einheitlichkeit erhöhe die Rechtssicherheit.
Wie bei den indirekten Steuern soll das Verfahren vereinheitlicht werden, und zudem sollen die Straftatbestände inhaltlich gleich gestaltet werden. Einheitliche Straftatbestände könnten dazu führen, dass Widerhandlungen stärker nach der Schwere der Tat beurteilt werden. Dabei sollen künftig die Kantone in Hinterziehungsverfahren Zugang zu Bankdaten erhalten.
Dieser Schritt würde den Unterschied zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung aufweichen und das Bankgeheimnis auch in der Schweiz lockern. In der internationalen Steueramtshilfe hat der Bundesrat den Unterschied zwischen Betrug und Hinterziehung bereits aufgehoben: Die Schweiz leistet auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe.
Revision des Steuerstrafrechts gefordert
Die geplante Vereinheitlichung geht laut Bundesrat auf eine Motion des ehemaligen Ständerats Rolf Schweiger (FDP/ZG) zurück. Dieser verlangte eine umfassende Revision des Steuerstrafrechts. Der Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung solle beibehalten werden, aber es solle stärker nach der Schwere des Delikts abgegrenzt werden.
Die Vorlage soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt werden und bis im Frühling vorliegen, teilte die Steuerverwaltung weiter mit. Weitere Anpassungen sollen die Ahndung von Steuerdelikten erleichtern.
alb (Quelle: sda)
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