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Dringliche Änderung des Asylgesetzes im Ständerat umstritten.

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Dienstag, 11. September 2012 / 14:27:00

Umstrittene Aushebelung der Volksrechte

Bern - Renitente Asylsuchende dürften schon bald in speziellen Zentren untergebracht werden. Die Idee, diese Massnahme für dringlich zu erklären, findet auch im Ständerat Anklang. Unumstritten ist sie aber nicht.

Der Ständerat hat am Dienstag die Debatte aufgenommen, entscheiden wird er erst am Mittwoch. Zur Diskussion stehen die Verschärfungen, die der Nationalrat in der Sommersession beschlossen hatte.

Unter anderem will der Nationalrat, dass künftig alle Asylsuchenden nur noch Nothilfe statt Sozialhilfe erhalten. Bestimmte Massnahmen sollen ausserdem für dringlich erklärt werden, darunter die Schaffung von Zentren für renitente Asylsuchende.

Werden Bestimmungen in einem Gesetz für dringlich erklärt, können sie unmittelbar nach dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen in Kraft treten. Die Anwendung der Volksrechte wird suspendiert, ein Referendum gegen die Änderungen kann erst nachträglich ergriffen werden.

Unverhältnismässig und populistisch

Aus Sicht der Gegner sind die asylpolitischen Massnahmen kein Fall für Dringlichkeitsrecht: Dies zu beschliessen, wäre vollkommen unverhältnismässig und populistisch, befand Luc Recordon (Grüne/VD). Das Mittel sei für Krisen vorgesehen. Es brauche sehr gute Gründe dafür, das Referendumsrecht auszuhebeln.

«Emotionale Politik kann nicht gute Politik sein», kritisierte auch Robert Cramer (Grüne/GE). Beschliesse der Rat die Dringlichkeit, sei dies «extrem beunruhigend». Cramer appellierte an den Ständerat, ihrem Ruf als «chambre de réflexion» gerecht zu werden. Er verwies auch auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz.

Unmut in der Bevölkerung ernst nehmen

Es gebe eine juristische Seite, aber auch eine politische, erwiderte Verena Diener (GLP/ZH). Spezielle Zentren für Renitente und Kriminelle etwa seien politisch dringlich, denn der Unmut in der Bevölkerung sei gefährlich.

Ähnliche Gründe machte Stefan Engler (CVP/GR) geltend. Die «gesellschaftlichen Erwartungen» seien beim Entscheid zu berücksichtigen. Dies spreche für Dringlichkeitsrecht. Auch der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder forderte, es müsse schnell etwas passieren. «Das Fass Asylwesen ist längstens am Überlaufen.»

Von Fall zu Fall entscheiden

Bei manchen Massnahmen ist die Dringlichkeit umstrittener als bei anderen. Dies hatte sich bereits in der vorberatenden Kommission abgezeichnet. Die Kommission hält es für dringlich, besondere Zentren für renitente Asylsuchende zu schaffen. Auch im Rat zeichnet sich dafür eine Mehrheit ab.

Umstrittener ist, ob auch andere Massnahmen für dringlich erklärt werden sollen. Dies gilt etwa für die Einschränkung des Flüchtlingsbegriffs. Hier geht es darum, dass Wehrdienstverweigerung kein Asylgrund mehr sein soll.

Kompromiss bei Nothilfe

Die Schlussabstimmung zu den dringlichen Gesetzesänderungen findet voraussichtlich am letzten Tag der Herbstsession statt, am 28. September. Die übrigen Änderungen des Asylgesetzes werden die Räte wohl erst in der Wintersession verabschieden.

Unter den nicht dringlichen Änderungen ist das Nothilfe-Regime besonders umstritten. Auch damit wird sich der Ständerat am Mittwoch befassen. Die vorberatende Kommission lehnt ein reines Nothilfe-Regime ab. Die heutigen Regeln verschärfen will aber auch sie.

So sollen Asylsuchende in jedem Fall weniger Sozialhilfe erhalten als andere Sozialhilfebezüger. Schon heute erhalten Asylsuchende in der Regel weniger Sozialhilfe, doch ist dies gemäss geltendem Gesetz nicht zwingend.

alb (Quelle: sda)

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