stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit der Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
Automobilmechatroniker/ -in
Arbeitsbeginn: 01.08.2024 oder nach Vereinbarung Ihre Aufgaben Allgemeine Service- und Reparaturarbeiten an Neu- und Occasionsfahrzeugen Diagnose,...   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Automobil Mechatroniker, Fachmann, Assistent, Landmaschinenmechaniker Schwere Motorwagen
LKW-Mechaniker , LKW - Assistent Ev. LKW-Monteur oder Landmaschinenmechaniker   Eintritt nach Vereinbarung. Die abwechslungsreiche Tätigkeit...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Disponenten Transportleitstelle (w/ m)
80-100% Das erwartet dich Einsatzplanung und Disposition des Fahrpersonals (Lokführer und Kundenbegleiter), sowie der gesamten Fahrzeugflotte des...   » Weiter
Datenschutzberater*in
Das erwartet dich: Verantwortung für die Weiterentwicklung unseres Datenschutzmanagementsystems sowie für die Sicherstellung der Einhaltung der...   » Weiter
Automechaniker/ in
EINFÜHRUNG </ br> Als erfolgreiches, nach ISO 9001:2015 / 14001:2015 / 45001:2018 zertifiziertes Personaldienstleistungsunternehmen mit 47 Filialen...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem JASON KOSTÜM - SUPER DELUXE
JASON KOSTÜM - SUPER DELUXE
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

BOCA JUNIORS SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte die Haftstrafe für den Raser.

Abbildung vergrössern

 
www.raser-beschwerde.info, www.bundesgericht.info, www.weist.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Popeye Tiki Mugs

 Popeye
 Tiki Mugs



Mittwoch, 25. Juli 2012 / 13:01:00

Bundesgericht weist Raser-Beschwerde ab

Lausanne - Ein unverbesserlicher Luzerner Raser ist vor Bundesgericht erneut abgeblitzt. Das Gericht hat seine Verurteilung zu 13 Monaten Gefängnis bestätigt, die er im Anschluss an die Strafe von sechs Jahren für einen tödlichen Unfall von 2005 absitzen muss.

Der 32-jährige Schweizer war mit seinem Wagen im August 2010 bei Sarmenstorf im Kanton Aargau mit 139 anstatt der erlaubten 80 Stundenkilometer unterwegs. Die Aargauer Justiz sprach ihn dafür der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten.

Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des Mannes nun abgewiesen. Nur vier Monate vor seinem jüngsten Tempoexzess hatten die Richter in Lausanne eine vom Luzerner Obergericht gegen den Mann verhängte Gefängnisstrafe von sechs Jahren wegen Gefährdung des Lebens und fahrlässiger Tötung bestätigt.

Wenig glaubwürdige Reue

Dieser Schuldspruch betraf einen Unfall, den der Betroffene im Juni 2005 verursacht hatte. Er war damals mit 188 anstatt der erlaubten 100 Stundenkilometer in eine Kurve der Umfahrungsstrasse von Malters LU gerast. Das Auto kam von der Strasse ab und und flog in einen Baum. Zwei Mitfahrer kamen dabei ums Leben.

In seiner aktuellen Beschwerde verlangte der Mann erfolglos, nur zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt zu werden. Laut Bundesgericht ist die ausgesprochene Strafe aber nicht übermässig hart und hätte sogar noch leicht strenger ausfallen dürfen.

Nach Ansicht des Gerichts ist nicht zu beanstanden, wenn die vom Betroffenen beteuerte Einsicht und Reue nur als beschränkt glaubwürdig erachtet wurde, nachdem er bereits bei der Verhandlung zum Unfall von 2005 versichert hatte, «heute kein Interesse mehr am Schnell-Autofahren» zu haben und die Tempolimiten zu akzeptieren. (Urteil 6B_297/2012 vom 16.7.2012)

bg (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Bundesgericht zeigt keine Milde mit Aargauer Autofahrer
    Mittwoch, 17. April 2013 / 14:33:00
    [ weiter ]
    Nervende Nachbarn und kauzige Bauern beschäftigen das Bundesgericht
    Sonntag, 30. Dezember 2012 / 08:57:18
    [ weiter ]
    Raser werden weiterhin doppelt bestraft
    Montag, 10. Oktober 2011 / 12:42:00
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum