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Findet scheinbar, dass Grundrechte nicht allen zustehen: Nationalrätin Ida-Glanzmann Hunkeler

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Donnerstag, 12. Juli 2012 / 09:42:20

NR Glanzmanns Kampf gegen die Grundrechte

Frau Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler zeigt sich unnachgiebig und uneinsichtig. Die parlamentarische Kruzifix-Initiative wurde vom Nationalrat angenommen, vom Ständerat dann aber versenkt. Damit ist sie vom Tisch. Jetzt soll einem Gesetz ein Kruzifix-Schutzartikel eingepflanzt werden.

Nach der Ablehnung der Parlamentarischen Initiative, welche einen besonderen Schutz für «Symbole der abendländisch-christlichen Kultur» im öffentlichen Raum in die Verfassung schreiben wollte, durch den Ständerat hätte man meinen können, Frau Glanzmann würde nun - wenn sie das Anliegen denn so wichtig findet - eine Volksinitiative starten. Fehl gegangen. Sie hat in einer Interpellation beim Bundesrat angefragt, ob man denn nicht irgend ein Gesetz finden könnte, in das man diesen Schutz noch hineinverpacken könnte.

Derlei Gebaren ist zwar nicht beispiellos, aber doch ausserordentlich. Man könnte meinen, dass sie die Diskussionen im Ständerat mitverfolgt hat, die Argumentation mittlerweile nachvollziehen kann, vielleicht sogar ein Buch oder einen Artikel gelesen hätte, der sich mit dem Thema Laizität oder Menschenrechte beschäftigt. Die Menschenrechte sind eben nicht einfach so in einer geraden Linie aus dem Christentum erwachsen. Sie scheint sich aber mit dergleichen nicht wirklich beschäftigt zu haben. Mir fällt bei ihrer Interpellation spontan das Wort «Zwängerei» ein. Aber ihr fällt ja beim Thema freies Denken auch allerhand ein, wahrscheinlich wird «Zwängerei» auch mit dabei sein.

In einem Interview mit der Luzerner Zeitung vom 12. Juni 2012 lässt Frau Glanzmann beispielsweise über mich verlauten: «Nach Triengen gabs ja einen ähnlichen Fall im Wallis. Dieser Mensch ist übrigens sehr intolerant gegenüber der ganzen christlichen Kultur. Solche Menschen wird es immer wieder geben, und genau deshalb ist es wichtig, dass unsere Institutionen dagegen eine Handhabung [sic!] bekommen. Wenn in der Verfassung verankert wäre, dass christliche Symbole im öffentlichen Raum in jedem Fall zugelassen sind, dann wäre das der Fall. Ich finde es schlimm, dass man sich überhaupt für unserer Kultur so einsetzen und immer wieder darüber diskutieren muss.»

«Atheisten sind keine Menschen»

Frau Glanzmann meint übrigens «Handhabe», nicht etwa «Handhabung». Zudem bin ich doch einigermassen froh, dass Frau Glanzmann mich wenigstens noch als Menschen bezeichnet. Denn wenn man dem deutschen Bischof Overbeck Glauben schenken darf - und was schenkte man einem Bischof denn lieber als Glauben? -, ist ein Atheist ja kein Mensch. «Ohne Religion und ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein.» , heisst es aus theologischem Munde. Es bleibt natürlich sehr fraglich, ob gerade eine katholische Frau übers Menschsein richten darf. Ich denke, Bischof Overbeck sollte Frau Glanzmann diesbezüglich einmal ein wenig genauer instruieren. Auch die Lektüre von 1. Timotheus 2, 11-15 und 1. Korinther 14, 34-35 könnte bei dieser Frage hilfreich sein.

Was ich damit sagen will: In Fragen der Toleranz, Menschenrechte, Frauenrechte und Demokratie sollte halt einfach nicht immer «christlich» - und schon gar nicht «katholisch»! - auf unsere Kultur und Kulturgeschichte geschrieben werden und immer schön das Rosafarbene als christlich herausgeschält und zurechtgebogen werden.

Nationalrätin will Grundrechte abschaffen

Was mich wirklich stört und bestürzt, ist die Tatsache, dass Frau Glanzmann ganz offen eine bundesrätliche Anleitung sucht, wie sie denn die Schutzrechte von Schweizer Bürgern einschränken und abschaffen kann.

Für mich ist der folgende Passus in der Interpellation jedenfalls nichts anderes als skandalös: «[...] damit nicht Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen unter Bezugnahme auf individuelle Grundrechte wie Glaubens- und Gewissensfreiheit unsere schweizerische Kultur infrage stellen können[...]» Da wird also gar nicht mehr verborgen, dass sie demokratische Grundrechte abschaffen will. Die Christlich-Konservativen haben es also gar nicht gerne, wenn man die einseitige Bevorzugung einer Religion durch den Staat infrage stellt, sie selber dürfen aber ohne weiteres Grund- und Menschenrechte infrage stellen. Das ist eine nützliche Lektion, fürderhin werden wir Bescheid wissen.

Auf der persönlichen Homepage von Frau Glanzmann fasst sie übrigens auch die Geschehnisse im Fall Triengen zusammen: «Der ganze Streit eskalierte dann soweit, dass am Schluss die Familie dieses Vaters, eine Freidenkerfamilie, Drohbriefe erhielt und schlussendlich als Konsequenz die Ortschaft verliess.» Frau Glanzmann formuliert das mit «Drohbriefe» etwas gar euphemistisch. Es waren konkrete Morddrohungen mit Ultimaten und zudem auch Postsendungen mit Fäkalien. Die katholischen Wutschäfchen und das gesunde Volksempfinden äussern sich halt bisweilen auf diese Art. Zwei Sätze später bekundet Frau Glanzmann: «[...] und ich habe sehr grosses Verständnis für die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gemeinde. In den Medien wurde das Wort Katholiban für die Einwohner dieser Gemeinde gebraucht, ein Schimpfwort, das ich sehr schlimm finde.»

Das ist doch sehr interessant. Eine Schweizer Parlamentarierin zeigt «grosses Verständnis» für solch unwürdiges Gebaren. Damit billigt sie auch, dass eine Familie aus einem Dorf vertrieben wird und wegziehen muss. Mich erschrecken solche Äusserungen. Aber wahrscheinlich hat Frau Glanzmann es einfach nur «gut gemeint» und ist sich nicht bewusst, dass sie mit einem solchen Gesetz intoleranten, rückwärtsgewandten Behörden ein Instrument in die Hände legen würde, welches immer wieder zur Verfolgung und Kasteiung von Anders- oder Nichtgläubigen, von progressiven, offenen Menschen genutzt werden könnte.

Unsere gute Verfassung wird also ohne einen religiösen Symbolschutzartikel bleiben, aber das Verhalten von Frau Glanzmann beweist, dass sich ihr christliches Selbstbewusstsein und ihre demokratische Grundhaltung eben nicht in guter Verfassung befinden.

Valentin Abgottspon (Quelle: news.ch)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=549391

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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