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16 Jahre und Verwahrung für brutalen Zuhälter gefordert.(Symbolbild)

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Mittwoch, 11. Juli 2012 / 22:56:00

Brutaler Zuhälter in Zürich vor Gericht

Zürich - Ein brutaler Roma-Zuhälter aus Ungarn soll laut Anklage nicht nur für 16 Jahre ins Gefängnis, sondern auch verwahrt werden. Seit Mittwoch stehen der Frauen-Quäler und ein Komplize vor dem Zürcher Obergericht.

Der heute 43-jährige Hauptbeschuldigte hatte zusammen mit drei Landsleuten am Zürcher Sihlquai eine Terrorherrschaft über insgesamt 14 Frauen ausgeübt. Dabei quälte der mehrfach Vorbestrafte mehrere junge Frauen. Er trat beispielsweise einer schwangeren Prostituierten so lange in den Bauch, bis sie ihr Ungeborenes verlor. Später zwang er sie, sich eine scharfe Paprika in die Vagina zu stecken und vergewaltigte sie.

Wegen Menschenhandels verurteilt

Im Herbst 2010 wurden die vier Beschuldigten vom Bezirksgericht Zürich wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution, Abtreibung und weiteren Delikten zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Haupttäter kassierte zehn Jahre Freiheitsentzug und wurde zusätzlich wegen einer hohen Rückfallgefahr verwahrt.

Ein zweiter Bandenchef erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Zwei weitere Roma kamen mit teilbedingten sowie bedingten Strafen von 28 Monaten sowie 18 Monaten davon. Die beiden Mitläufer wurden unterdessen nach Ungarn ausgeschafft.

Erneut hohen Strafen gefordert

Beide Seiten legten Berufung gegen das Urteil ein. Die Bandenchefs hoffen auf wesentlich mildere Sanktionen. Die Staatsanwältin forderte dagegen erneut hohe Strafen: 16 Jahre für den Hauptbeschuldigten, verbunden mit einer anschliessenden Verwahrung auf unbestimmte Zeit.

Der zweite Beschuldigte soll elf Jahre Freiheitsentzug kassieren. Selbst für einen dritten, bereits abgeschobenen Mittäter, verlangte die Staatsanwältin noch neun Jahre Freiheitsentzug.

Am Donnerstag sind die Verteidiger an der Reihe. Sie werden versuchen, ihre Klienten alsbald aus dem Gefängnis zu bringen. Beide Männer wollen zurück nach Ungarn und ein normales Leben aufbauen. Das Obergericht will sein Urteil noch vor dem Wochenende fällen.

alb (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=549366

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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