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Keine Vollmacht braucht es für Familienangehörige, selbst bei Doppelnamen von Ehepaaren.

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Montag, 2. Juli 2012 / 18:06:08

Post ändert Politik bei Vollmachten

Bern - Die Schweizerische Post reagiert auf die Kritik bezüglich der Preiserhöhungen beim Abholen von Post-Sendungen mit Vollmacht. Wer künftig nur gelegentlich Sendungen für andere mit einer Ermächtigung abholt, muss ab 2013 dafür nichts bezahlen.

Mit der zusätzlichen Alternative komme man einem Kundenbedürfnis entgegen, das in der am 1. April 2012 eingeführten Lösung nicht ausreichend abgedeckt sei, schreibt die Post am Montag in einer Mitteilung. Ende 2013 will die Post die künftige Geltungsdauer der Vollmachten aufgrund des Nutzungsverhaltens überprüfen.

Nichts geändert hat die Post am Preis für eine neue Vollmacht für die Abholung von Post am Schalter. Der Preis beträgt wie angekündigt 36 Franken für die ersten 12 Monate sowie 24 Franken in der Folgeperiode.

Bezahlt werden muss diese Dienstleistung allerdings erst ab Anfang 2013. Kunden, welche sie seit dem 1. April neu bezogen und sie für 12 Monate bezahlten, werden demnach bis Ende 2013 keine Erneuerungsrechnung erhalten.

Keine Vollmacht braucht es für Familienangehörige, selbst bei Doppelnamen von Ehepaaren. Grundlage für den Bezug von Sendungen sei in jedem Fall die Abholungseinladung.

Inzwischen hat die Post laut ihren Angaben die Überprüfung der bisherigen 650'000 Vollmacht-Kunden abgeschlossen. Rund ein Drittel aller Vollmachten wird nicht mehr gebraucht und konnte gelöscht werden.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=548216

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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