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Der zurückgetretene Oswald Grübel wird mit einer Klage konfrontiert. (Archivbild)

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Mittwoch, 27. Juni 2012 / 13:41:46

Sammelklage wegen Milliardenverlust gegen UBS in den USA

New York/Zürich - Der Milliardenverlust durch einen Zockerhändler hat für die UBS ein juristisches Nachspiel. Eine Pensionskasse hat in den USA gegen die Grossbank sowie gegen den damaligen UBS-Chef Oswald Grübel und Finanzchef John Cryan eine Sammelklage eingereicht.

In der Klage wird der UBS vorgeworfen, es wiederholt versäumt zu haben, griffige Kontrollen einzuführen. «Blick» machte den Fall am Mittwoch in der Schweiz publik, nachdem die Finanz-Nachrichtenagentur Bloomberg am Wochenende darüber berichtet hatte. Die UBS lehnte eine Stellungnahme auf Anfrage ab.

Unwirksame Kontrollen als wirksam angepriesen

Die UBS habe zwischen Mitte März und Mitte September falsche und irreführende Stellungnahmen bezüglich Prozessen und internen Kontrollen über Rechnungslegung gemacht, heisst es in der 20-seitigen Klageschrift. So habe die UBS angegeben, ihre Kontrollen seien wirksam - obwohl sie dies nicht gewesen seien.

Dies sei am 15. September 2011 offensichtlich worden, als die UBS bekannt gab, dass durch die verbotenen Geschäfte des Händlers in London ein Verlust in Milliardenhöhe entstanden war. In der Folge war der Aktienkurs der UBS eingebrochen.

Anti-Betrugs-Bestimmungen verletzt

Die US-amerikanische Pensionskasse wirft der UBS konkret vor, die Anti-Betrugs-Bestimmungen in US-Wertpapiergesetzen verletzt zu haben und fordert Schadenersatz für die Aktionäre. Grübel und Cryan tragen laut der Klageschrift eine Mitverantwortung für den Milliardenverlust. Grübel war nach Bekanntwerden des Debakels zurückgetreten; Finanzchef Cryan hatte die UBS bereits Ende Mai 2011 aus persönlichen Gründen verlassen.

Die Klage war am letzten Freitag bei einem New Yorker Gericht eingereicht worden. Bis am 21. August kann sich jeder der Klage anschliessen, der zwischen dem 15. März und dem 15. September 2011 in den USA UBS-Aktien erworben hat.

knob (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=547616

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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