Dienstag, 12. Juni 2012 / 12:03:00
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Strafanzeige gegen UBS in Korruptionsaffäre
Zürich - Der Bruno Manser Fonds wirft der Grossbank UBS vor, Gelder angenommen zu haben, die aus Korruption im Tropenholzgeschäft in Malaysia stammen sollen. Er hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft Zürich eine Strafanzeige eingereicht.
Die Anzeige dreht sich laut Bruno Manser Fonds um Musa Aman, Regierungschef des Bundesstaates Sabah auf der Insel Borneo, und einen seiner Vertrauensmänner. Dem Politiker werde vorgeworfen, sich an der Abholzung tropischer Regenwälder in Sabah unrechtmässig bereichert zu haben, schrieb der Bruno Manser Fonds am Dienstag.
Über 90 Mio. Dollar soll Musa Aman über UBS-Konten gewaschen haben. Ein Vertrauter Musa Amans soll unter verschiedenen Namen mehrere UBS-Konten eröffnet und Bestechungsgelder von Holzfirmen gesammelt haben. Diese sollen dafür Konzessionen für das Schlagen von Tropenwäldern und die Ausfuhr von Edelhölzern erhalten haben.
Sorgfaltspflichten verletzt
Der Bruno Manser Fonds hat nach eigenen Angaben nachgewiesen, dass über die Konten des Vertrauensmannes Zahlungen von Holzkonzernen in Millionenhöhe erfolgten. Das Geld sei an Rechtsvertreter von Musa Aman, die in Australien lebenden Söhne des Politikers sowie einen leitenden Beamten der Forstbehörde von Sabah geflossen.
Die UBS habe Geld angenommen, das offensichtlich aus Korruption stamme, macht der Bruno Manser Fonds geltend. Die Bank und die zuständigen Mitarbeitenden hätten gegen das Schweizer Strafrecht verstossen.
«Wer die Fragen nach der Person des wirtschaftlich Berechtigten an den Vermögenswerten nicht stellt und die Antworten nicht plausibilisiert, der erfüllt seine Sorgfaltspflichten nicht», wurde die Basler Anwältin und Compliance-Expertin Monika Roth im Communiqué zitiert. Sie ist die Verfasserin der Strafanzeige.
UBS nimmt nicht Stellung
Die UBS nahm zum Fall keine Stellung. Konzernsprecher Yves Kaufmann sagte, die Bank halte sich in sämtlichen Märkten, in denen sie tätig sei, an die regulatorischen Auflagen und Gesetze. Entdecke die Bank Vermögenswerte illegitimer Herkunft, sei sie generell verpflichtet, dies den zuständigen Behörden zu melden.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Strafanzeige. Wegen des internationalen Sachverhalts bezüglich des Geldwäscherei-Vorwurfs sei die Anzeige zur Prüfung der Zuständigkeit an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet worden, sagte Peter Pellegrini, Leitender Staatsanwalt der Abteilung für Wirtschaftskriminalität.
bert (Quelle: sda)
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