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Mit den schärferen flankierenden Massnahmen wird die Schraube angezogen.

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Donnerstag, 7. Juni 2012 / 11:47:00

Flankierende Massnahmen werden verschärft

Bern - Die Schweiz verschärft die flankierenden Massnahmen, um sich gegen negative Folgen des freien Personenverkehrs zu schützen. Der Ständerat hat bei der Revision des Entsendegesetzes die letzten Differenzen ausgeräumt.

Dabei ist es um die Frage gegangen, ob Arbeitgebern, die Personen in der Schweiz beschäftigen und dabei gegen die in Normalarbeitsverträgen bestimmten Mindestlöhne verstossen, eine Mindestbusse drohen soll.

Ursprünglich hatte sich der Ständerat dafür ausgesprochen, dass die Busse mindestens 10 Prozent des Auftragsvolumens, aber höchstens 5000 Franken betragen soll. Nun ist der Rat mit 21 zu 20 Stimmen dem Nationalrat gefolgt, der keine Mindestbusse will.

Auch in der zweiten verbliebenen Differenz - es ging um eine Begriffsklärung, die nun die Redaktionskommission vornehmen wird - folgte der Ständerat dem Nationalrat. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Vor allem Scheinselbständige im Visier

Mit der Gesetzesrevision wird die Schraube insbesondere gegenüber Scheinselbständigen angezogen. Seit der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU ab dem Jahr 2002 zeigte sich, dass immer mehr selbständige Dienstleistungsanbieter aus dem Ausland in den Schweizer Markt drängen, die de facto gar nicht selbständig sind. Auf diese Weise unterlaufen sie die Bestimmungen der hiesigen Gesamtarbeitsverträge.

Um dies zu verhindern, müssen selbständige Dienstleister aus der EU in Zukunft an Ort und Stelle mit Dokumenten beweisen, dass sie auch tatsächlich selbständig erwerbend sind. Die Räte geben ihnen dafür zwei Tage Zeit. Bleiben sie den Beweis schuldig, können sie an der Weiterarbeit gehindert werden. Werden sie als scheinselbständig identifiziert, droht ihnen eine Busse.

Von beiden Räten gutgeheissen wurden auch neue Sanktionsmöglichkeiten. Unter anderem soll so schärfer gegen fehlbare Entsendebetriebe vorgegangen werden. Bereits heute können solche Betriebe bei Verstössen mit einem Dienstleistungsverbot von bis zu fünf Jahren belegt werden. Neu drohen ihnen Bussen von bis zu 40'000 Franken, wenn sie dennoch Mitarbeiter in die Schweiz entsenden.

Mit Bussen von bis zu 5000 Franken rechnen müssen neu auch Schweizer Arbeitgeber, die gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen verstossen. Bislang drohten solche Bussen nur ausländischen Firmen.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=545021

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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