News - powered by news.ch


Ehemaliger Mitarbeiter der Ems-Chemie steht vor Bundesstrafgericht.

Abbildung vergrössern

 
www.ems-spionage.info, www.strafantrag.info, www.reduziert.info, www.anklage.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Medusa Taschen Medusa Taschen

 Medusa Taschen
 Medusa Taschen



Mittwoch, 6. Juni 2012 / 11:51:00

Anklage reduziert Strafantrag in Ems-Spionage

Bellinzona - Das Bundesstrafgericht hat am Mittwoch einen ehemaligen Ems Chemie-Mitarbeiter vom Vorwurf der Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses freigesprochen. Der Straftatbestand sei nicht erfüllt, begründete der Richter.

Der Angeklagte habe mit der am 5. Juli 2005 verfassten Email kein Geheimnisverrat begangen. Der 47-Jährige hatte mit einem einzelnen Satz einen befreundeten Konkurrenzunternehmer darüber informiert, dass die Ems Chemie plante, den Prototypen einer so genannten Fast-Screening Anlage zu testen.

Diese Angabe stammte aus einem vertraulichen Papier. Doch die Information sei nicht so bedeutsam und geheim gewesen, wie die Privatklägerschaft es dargestellt habe, sagte der Richter. Zumindest hätte nicht bewiesen werden können, dass die Anwendung eines solchen Verfahrens in der Kunststoffbranche komplett neu war.

Zudem sei über die möglichen wirtschaftlichen Folgen eines solchen mutmasslichen Geheimnisverrats nichts bekannt geworden. Eine Gutachten lag dem Gericht nicht vor. Die Pläne zur Fast-Screening-Anlage waren letztendlich vom Unternehmen unabhängig von dem Fall aufgegeben worden.

Zwei Anklagepunkte verjährt

Zwei weitere Anklagepunkte, bei denen es sich um zwei Mails aus den Jahren 2003 und 2004 handelte, betrachte der Richter als verjährt. Es habe sich unter anderem wegen der zeitlichen Abstände um unabhängige Einzeltaten gehandelt. Eine verjährungsrechtliche Einheit, von der die Bundesanwaltschaft ausging, sah er nicht gegeben.

Privatklägerschaft und Bundesanwaltschaft wollten sich zum Urteil noch nicht äussern. Der Einzelrichter des Bundesstrafgerichts legte ihnen ans Herz, dieser Entscheidung zuzustimmen. Die Tatsache, dass der dritte Anklagepunkt am 5. Juli verjähren würde, mache ein Weiterzug ans Bundesgericht ineffektiv.

Beide Parteien der Anklage forderten eine Bedenkzeit von einer Woche. Im Falle einer Zustimmung wird das Urteil rechtskräftig.

knob (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=544890

In Verbindung stehende Artikel:


Fall Ems-Chemie: Ex-Mitarbeiter verurteilt
Freitag, 23. August 2013 / 20:59:00
[ weiter ]
Ems-Chemie mit gutem Neun-Monat-Ergebnis
Mittwoch, 10. Oktober 2012 / 07:57:00
[ weiter ]
Ems-Chemie steigert Halbjahresgewinn um gut 10 Prozent
Freitag, 24. August 2012 / 07:36:00
[ weiter ]
EMS-Chemie zieht Spionage-Fall definitiv nicht weiter
Sonntag, 10. Juni 2012 / 13:17:04
[ weiter ]
Anklage reduziert wegen Verjährung Strafantrag in Ems-Spionage
Mittwoch, 6. Juni 2012 / 14:31:34
[ weiter ]
Ems Chemie kritisiert Bundesanwaltschaft wegen verjährtem Verfahren
Mittwoch, 23. Mai 2012 / 10:01:01
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]