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Ein Urteil mit Signalwirkung: Der verurteilte Fan ist auch schadensersatzpflichtig.

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www.fc-basel-anhaenger.info, www.gewalttaetiger.info, www.verurteilt.info

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Montag, 4. Juni 2012 / 18:45:05

Gewalttätiger FC-Basel-Anhänger verurteilt

Zürich - Ein fanatischer Anhänger des FC Basel, der vor einem Jahr aktiv an schweren Ausschreitungen im Zürcher Letzigrundstadion beteiligt war, ist am Montag vom Zürcher Bezirksgericht wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden.

Der 28-Jährige kassierte eine happige Geldstrafe. Zudem muss der Stadt Zürich einen Schadenersatz zahlen, dessen Höhe noch nicht festgelegt ist.

Vor dem Fussball-Match FC Zürich gegen FC Basel vom 11. Mai 2011 hatten Dutzende gewaltbereite Basler beim Eingang des Stadions mehrere Mitarbeiter eines Sicherheitsfirma angegriffen und mit schweren Gegenständen beworfen. Sieben Sicherheitsleute sowie mehrere Fussballfans wurden erheblich verletzt. Der Sachschaden betrug 90'000 Franken.

Attacke mit Fahnenstange

Auf einem Video der Stadtpolizei Zürich ist eine Attacke eines vermummten FCB-Fans festgehalten, der mit einer Fahnenstange auf einen Security-Mitarbeiter eindrosch. Es handelte sich um den Vorsänger der Fangruppe Inferno, der während und nach den Spielen mit einem Megafon die Fans anheizte.

Vor Gericht legte der Fussball-Fan ein umfassendes Geständnis ab. Er schäme sich heute für sein Verhalten. Damals sei ihm einfach der Kragen geplatzt, als er gesehen habe, wie Sicherheitsleute auf seine Mitfans eingeprügelt hätten, sagte er.

Spontane Handlung

Auch der Staatsanwalt ging von einer spontanen Handlung des zur Tatzeit angetrunkenen Mannes aus, bei dem die Sicherungen durchgebrannt seinen. Der Ankläger sprach von einer «ungeheuren Aggression». Er beantragte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten wegen Landfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot für den einschlägig Vorbestraften.

Die Verteidigerin wehrte sich nicht gegen die Schuldsprüche. Sie setzte sich aber für eine mildere Sanktion ein und zwar für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken und eine Busse von 300 Franken.

Teilbedingte Geldstrafe

Der Gericht verzichtete zwar auf eine Freiheitsstrafe, setzte aber die Geldstrafe auf 210 Tagessätze zu 60 Franken fest. Davon muss der 28-Jährige 90 Tagessätze, also 5400 Franken, bezahlen. Dazu kommt eine Busse von 500 Franken wegen des Verstosses gegen das Vermummungsverbot und die Gerichtsgebühr von 1500 Franken.

Die Richter befanden ferner, er sei auch grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Über die Höhe der Summe muss nun ein Zivilrichter entscheiden. Die Stadt Zürich verlangt vom Beschuldigten 40'000 Franken.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=544675

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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