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Ex-Börsenhändler Kerviel geht in Berufung gegen Société Générale.

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Montag, 4. Juni 2012 / 11:22:00

Kerviel steht in Paris erneut vor Gericht

Paris - Der Prozess gegen den französischen Skandalbanker Jerome Kerviel wird seit Montag vor einem Berufungsgericht in Paris neu aufgerollt. Der heute 35-Jährige war im Herbst 2010 zu fünf Jahren Haft, zwei davon auf Bewährung, und einem Rekord-Schadensersatz von 4,9 Mrd. Euro verurteilt worden.

Der Händler lehnt die Verantwortung für den Riesenverlust ab, den er mit seinen Geschäften der Grossbank Société Générale einbrockte.

«Ich bin für diesen Verlust nicht verantwortlich», sagte Kerviel zu Prozessbeginn. Er habe bei seinen hochriskanten Geldgeschäften, die Anfang 2008 aufflogen, stets mit Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt. Die Société Générale machte durch seine Geschäfte einen Verlust, der dem 2010 festgelegten Schadensersatz von 4,9 Mrd. Euro entspricht.

Um diese Rekordstrafe abbezahlen zu können, müsste der 35-Jährige bei einem Gehalt von 2300 Euro, das er nach seiner Entlassung als Informatikberater bekam, mehr als 170'000 Jahre arbeiten. Inzwischen hat Kerviel auch seinen Informatik-Job aufgegeben, um sich auf den Berufungsprozess zu konzentrieren, der bis zum 28. Juni dauern soll. Er sei seit einem Jahr ohne Arbeit und damit auch ohne Einkünfte, sagte Kerviel, der bis zum Berufungsurteil auf freiem Fuss ist.

1,7 Mrd. Euro der Schadenssumme erhielt die zweitgrösste französische Bank durch Steuererleichterungen wieder zurück. Da das Geldhaus diesen zurückgeflossenen Betrag nicht geltend machte, erstattete Kerviel Anzeige wegen Betrugs gegen seinen früheren Arbeitgeber.

Aufzeichnungen manipuliert

Ausserdem manipulierte die Bank nach Darstellung des früheren Börsenhändlers die Aufzeichnungen seiner Gespräche, die sie dem Gericht als Beweismittel übergab. Von zwölf Stunden Telefonaten, die die Arbeitgeber ohne Wissen Kerviels aufnahmen, fehle etwa die Hälfte.

Der Rest sei bewusst zusammengeschnitten worden, sagte Kerviels Anwalt. Die Bank reagierte umgehend mit einer Anzeige wegen falscher Anschuldigungen. Die Finanzpolizei soll die gegenseitigen Vorwürfe klären.

alb (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=544612

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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