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EU-Parlament kritisiert Taxi-Beschränkung am Flughafen Zürich.(Symbolbild)

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Donnerstag, 24. Mai 2012 / 17:49:00

Zürcher Taxi-Beschränkung von EU kritisiert

Brüssel/Strassburg - In einer Resolution zum Ventilklausel-Entscheid der Schweiz kritisiert das EU-Parlament auch die Regelung für ausländische Taxis am Flughafen Zürich. Sie fordern von der EU-Kommission die Prüfung der neuen 90-Tage-Regelung, die im Juli 2012 in Kraft tritt.

Die EU-Parlamentsabgeordneten kritisieren in ihrer Resolution mehrere «Hindernisse», welche die Binnenmarktintegration behindern. Dazu gehört ihrer Ansicht nach auch die neue Regelung, nach welcher Taxis aus Österreich und Deutschland nur noch während 90 Tagen pro Jahr Fahrgäste an den Flughafen Zürich bringen und von dort auf Bestellung abholen dürfen.

Nach diesen 90 Tagen bleibt das Bringen erlaubt, jedoch nicht das Abholen. Das EU-Parlament verlangt von der EU-Kommission, die Vereinbarkeit dieses Entscheids mit dem Freizügigkeitsabkommen unter die Lupe zu nehmen. Bereits in einem 2010 verabschiedeten Bericht hatte das EU-Parlament die Beschränkungen für Taxis am Flughafen Zürich kritisiert. Am Donnerstag sagte der österreichische ÖVP-Abgeordnete Richard Seeber: «Auch wenn es in alten Verträgen Klauseln gibt, die die Restriktionen erlauben, erwarte ich mir von den Schweizer Kollegen jetzt mehr guten Willen und Entgegenkommen».

Hintergrund des Zwists sind zwei mehr als 50 Jahre alte bilaterale Abkommen der Schweiz mit Deutschland und Österreich. Darin wird Taxifahrern aus beiden Nachbarländern die grenzüberschreitende, gewerbsmässige Abholung von Fahrgästen am Züricher Flughafen untersagt. Jahrzehntelang wurde diese alltägliche Praxis nicht beanstandet, da die Abkommen in Vergessenheit geraten waren. Erst 2010 wurde man in der Schweiz wieder daran erinnert. Bund, Kanton Zürich, die Stadt Kloten und der Flughafen einigten sich nach langen Diskussionen im Juli 2011 auf die 90-Tage-Einschränkung.

alb (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=543198

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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