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Jennifer Hudson weinte, als der Schuldspruch gegen William Balfour verlesen wurde.

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Samstag, 12. Mai 2012 / 09:35:00

Jennifer Hudsons Ex-Schwager verurteil

Chicago - Der Ex-Schwager von Oscar-Preisträgerin Jennifer Hudson ist wegen dreifachen Mordes schuldig gesprochen worden. Dieses Urteil verkündeten die Geschworenen am Freitagabend (Ortszeit) nach mehrtägiger Beratung in Chicago.

Das Strafmass wird später mitgeteilt. Bei einem solch schweren Verbrechen erwarten Prozessbeobachter aber die Höchststrafe: Lebenslange Haft. Die Todesstrafe gibt es im Staat Illinois nicht.

Der 30 Jahre alte William Balfour wurde auch des Hausfriedensbruch und des Autodiebstahls schuldig befunden, aber diese Taten verblassen neben dem dreifachen Mord, für den er jetzt schuldig gesprochen wurde.

Hudsons 57 Jahre alte Mutter Darnell war 2008 als erste von ihrem Schwiegersohn in ihrem Haus erschossen worden. Unmittelbar danach hatte der Täter ihrem Sohn, Hudsons 29-jährigem Bruder Jason, mit einer Pistole vom Kaliber 45 zweimal in den Kopf geschossen.

Der kleine Julian, ein Kind aus einer anderen Beziehung von Jennifer Hudsons Schwester Julia, war zunächst entführt worden. Die Leiche des Siebenjährigen war drei Tage später mit einem Kopfschuss in einem abgestellten Auto entdeckt worden.

Seine Mutter - Balfours Frau - war an dem Tag nicht zu Hause und entging den tödlichen Schüssen ebenso wie auch Jennifer Hudson selbst.

Indizienprozess

Die 30-jährige schwarze Schauspielerin und Sängerin war im Gerichtssaal, als das Urteil verkündet wurde. Sie weinte, als der Schuldspruch verlesen wurde. Es soll laut CNN aus der Familie aber auch unterdrückter Jubel gekommen sein.

Jennifer Hudson hatte gleich am ersten Tag des Prozesses vor knapp drei Wochen ausgesagt und ihre Abneigung gegen Balfour beschrieben. «Ich wollte nie da sein, wo er ist», sagte sie über ihren gleichaltrigen Ex-Schwager. Er habe ihrer Schwester mit der Ermordung ihrer Familie gedroht, wenn sie ihn verlasse.

Laut Anklage hatte Balfour seine damalige Frau immer wieder bedroht. Der nun Verurteilte hatte die Tat bestritten. Er habe nichts mit der Bluttat zu tun und sei selbst ein Opfer, liess er per Anwalt mitteilen.

Der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als Opfer des Ermittlungsdrucks. In der Tat gab es keine Beweise: Das Verfahren war ein reiner Indizienprozess. Motiv für die Tat soll Eifersucht auf einen neuen Freund der Ex-Frau gewesen sein.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=541540

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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