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Das Volk stimmt über die Raserinitiative ab.

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Laserpod Bruce Lee

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Mittwoch, 9. Mai 2012 / 12:01:00

Bundesrat lehnt Raser-Initiative ab

Bern - Der Bundesrat empfiehlt die Raserinitiative dem Stimmvolk zur Ablehnung. Dank «Via Sicura», einem Massnahmenpaket zur Erhöhung der Vekehrssicherheit, sowie der laufenden Revision des Strafgesetzes werden die Anliegen der Initianten nach Ansicht des Bundesrats weitgehend erfüllt.

Eine strenge Sanktionierung von Raserdelikten und der bessere Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sei damit auch ohne die Initiative gewährleistet, teilte das Bundesamt für Strassen am Mittwoch mit.

Das im Juni 2011 von der Strassenopfer-Organisation Roadcross eingereichte Volksbegehren sieht vor, dass Raserinnen und Raser strenger bestraft und die übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer besser geschützt werden sollen. Raserinnen oder Raser sollen einerseits durch längere Führerausweisentzüge, andererseits durch härtere Strafen diszipliniert werden.

Kein vorsorglicher Führerausweisentzug

Weiter sollen Raserfahrzeuge eingezogen werden und der Erlös daraus soll für die Unterstützung von Verkehrsopfern eingesetzt werden. Schliesslich soll bei dringendem Raser-Verdacht der Führerausweis vorsorglich bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids entzogen werden.

Abgesehen von der Forderung nach schärferen Strafen, die in einer Revision des Strafgesetzes umgesetzt werden soll, wurde der Grossteil der von den Initianten geforderten Massnahmen vom Parlament bereits in die Vorlage «Via Sicura» aufgenommen.

Die Beratung dieses Massnahmenpakets, das sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative entwickelte, ist zwar noch nicht abgeschlossen. Zwischen den Räten herrscht aber zu den wesentlichen Forderungen der Initianten Einigkeit.

Abgelehnt wurde einzig der zwingende vorsorgliche Entzug des Führerausweises bis zum rechtskräftigen Entscheid. Ein solcher Entzug würde nach Ansicht des Bundesrats als zwingende Massnahme wohl die Unschuldsvermutung verletzen. Im begründeten Einzelfall sie der vorsorgliche Entzug aber bereits heute möglich.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=541126

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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