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Grossraubtiere dürfen abgeschossen werden, wenn der Bestand nicht gefährdet wird.

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Dienstag, 8. Mai 2012 / 11:56:00

Gemeinsame Ziele in der Grossraubtierpolitik

Bern - Einzelne Grossraubtiere, die Schäden an Nutztieren verursachen, sollen weiterhin gemäss gültigen Konzepten abgeschossen werden können. Dieser Meinung sind die Verbände JagdSchweiz, Pro Natura, Schafzuchtverband und WWF Schweiz.

Die vier Verbände haben sich auf gemeinsame Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder in der Grossraubtierpolitik geeinigt, die sie am Dienstag in Bern den Medien vorstellten. Sie verpflichten sich zu einer verbesserten Zusammenarbeit.

Möglich sollen Abschüsse dann sein, wenn der Bestand der Grossraubtiere - zum Beispiel Bär, Wolf und Luchs - nicht gefährdet wird. Deren Rückkehr in der Schweiz sei ein natürlicher Prozess. Zentral sei die Weiterentwicklung des Schutzes von Nutztierherden mit geeigneten und zumutbaren Massnahmen.

Verstärkte Zusammenarbeit

Bei Konflikten um die Grossraubtiere, die Nutztierhaltung und die jagdliche Nutzung von Wildtieren sind die beteiligten Interessengruppen grundsätzlich bereit, nach Kompromissen und gemeinsam getragenen Lösungen zu suchen.

Das schaffe unterschiedliche Sichtweisen und Interessen nicht aus der Welt, hiess es. Aber es verlagere die Lösung von Konflikten vom medialen oder gerichtlichen Schlagabtausch an den Sitzungstisch oder die gemeinsame Feldbegehung. In den Augen der beteiligten Verbände wird hiermit ein wichtiger Paradigmenwechsel erreicht.

Die Gespräche zwischen den vier Verbänden wurden vom Bundesamt für Umwelt moderiert und vom Bundesamt für Landwirtschaft und der KORA (Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management der Grossraubtiere in der Schweiz) begleitet.

bg (Quelle: sda)

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