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Heute dürfen Tankstellenshops in der Nacht nicht alle Produkte verkaufen.

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Donnerstag, 3. Mai 2012 / 13:40:00

Tankstellenshops sollen nachts geöffnet sein

Bern - Tankstellenshops sollen rund um die Uhr geöffnet haben und das gesamte Sortiment verkaufen dürfen. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Gesetzesänderung gutgeheissen. Stimmt auch der Ständerat zu, wollen die Gewerkschaften das Referendum ergreifen.

Heute dürfen Tankstellenshops nachts zwar Kaffee oder Sandwiches verkaufen, nicht aber andere Produkte. Viele Shops müssen deshalb einen Teil ihres Lokals absperren. Mit 105 zu 73 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Nationalrat nun einer Änderung zugestimmt, die auf eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der FDP zurück geht.

Neu sollen Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen auch sonntags und in der Nacht ohne Sonderbewilligung Personal beschäftigen dürfen, wenn das Warenangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.

Schädliche Nachtarbeit

In der Vernehmlassung war die Änderung umstritten: Während Ladenbetreiber und Konsumentenschützer sie befürworten, fürchten Gewerkschaften eine Zunahme der Nachtarbeit und Detailhändler Nachteile im Wettbewerb.

Die Debatte im Nationalrat widerspiegelte diese Positionen. SP und Grüne verwiesen darauf, dass Sonntags- und Nachtarbeit erwiesenermassen schädlich sei. Den Befürwortern unterstellten sie, die Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten gänzlich deregulieren zu wollen.

Nur der erste Schritt

Die Tankstellenshops seien ein Türöffner, um den Schutz vor Nacht und Sonntagsarbeit weiter zu beschneiden, kritisierte Corrado Pardini (SP/BE). Bereits seien parlamentarische Vorstösse für eine totale Liberalisierung in der Pipeline.

Die Gegner verwiesen auch auf die Benachteiligung der Detailhändler ohne Tankstelle. Das sei nicht liberal, kritisierte Alec von Graffenried (Grüne/BE). Zwar entspreche die Liberalisierung tatsächlich einem gesellschaftlichen Bedürfnis. Aber es gehe nicht an, die Tankstellenshops zu bevorzugen.

Veränderte Bedürfnisse

Die Befürworter der Liberalisierung aus den Reihen der Bürgerlichen verwiesen auf die veränderten Bedürfnisse der Konsumenten und kritisierten das geltende Gesetz. Kathrin Bertschy (GLP/BE) sprach von einem «Paradebeispiel für eine absurde Regulierung». Manches dürfe verkauft werden, anderes nicht.

Das Personal in den Tankstellenshops sei für den Verkauf von Benzin und Gastronomie-Produkten ohnehin anwesend. Dass es nicht sämtliche Produkte verkaufen dürfe, sei unsinnig, lautete der Tenor. Die gewerkschaftlichen Einwände liessen die Befürworter nicht gelten.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=540332

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