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Philipp Hildebrand

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Mittwoch, 25. April 2012 / 19:55:12

Kashya Hildebrand hielt Reglement ein

Zürich - Die Frau des zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand hat mit ihren Geldgeschäften keine Regeln oder Richtlinien verletzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung, die im Nachgang der Affäre Hildebrand von der Revisionsgesellschaft KPMG durchgeführt wurde.

Die Überprüfung umfasste alle Devisentransaktionen ab 20'000 Fr. und alle übrigen Transaktionen ab 100'000 Franken im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis Ende Dezember 2011. KPMG sei dabei auf keine Geldflüsse über die Privat- und Geschäftskonten von Kashya Hildebrand gestossen, welche die damals geltenden Regeln oder Richtlinien verletzt hätten, teilte die Schweizerische Nationalbank (SNB) am Mittwoch in einem Communiqué mit.

Bereits zuvor hatte KPMG die Konten der SNB-Spitze und ihrer Stellvertreter durchleuchtet. Dabei hatte die Revisionsgesellschaft bei keinem Direktionsmitglied Reglementsverletzungen festgestellt. Bei drei Mitgliedern wurden allerdings sechs private Transaktionen verstärkt unter die Lupe genommen, wie KPMG am 7. März bekannt gegeben hatte.

Neben Philipp Hildebrand hatten auch Jean-Pierre Danthine und Thomas Wiedmer private Transaktionen getätigt, die Fragen aufwarfen. Keines dieser Geschäfte verstiess jedoch laut KPMG gegen das damalige SNB-Reglement. Hildebrand war im Januar wegen eines Dollargeschäftes seiner Frau Kashya vom August 2011 zurückgetreten.

Spätere Untersuchung

Aus zeitlichen Gründen wurden Kashya Hildebrands Konten allerdings erst nach jenen der SNB-Spitze durchleuchtet, wie KPMG-Prüfer Daniel Senn am 7. März sagte, als er den Bericht zu den privaten Transaktionen des sechsköpfigen SNB-Direktoriums präsentierte.

Die Durchleuchtung der Konten von Kashya Hildebrands international tätiger Kunstgalerie sei aufwendig, betonte Senn damals. Man habe aber den Prüfbericht wegen der bevorstehenden Neubesetzung des SNB-Direktoriums möglichst schnell vorlegen wollen.

Mit den nun gewonnenen Erkenntnissen aus der Überprüfung von Hildebrands Konten sei der Einzelbericht über Philipp Hildebrand ergänzt worden, teilte die SNB am Mittwochabend weiter mit. Weil der Bericht aber weitgehende Daten enthalte, die unter den Persönlichkeitsschutz fielen, könne er nicht veröffentlicht werden.

Bankrat befriedigt

Der Bankrat der Nationalbank als Aufsichtsorgan, der in der Affäre Hildebrand heftig in die Kritik geraten war, nimmt laut Communiqué «mit Befriedigung Kenntnis vom Ergebnis dieser letzten Überprüfung». Dem Bankrat wurde unter anderem vorgeworfen, seine Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben.

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=539273

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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