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Donnerstag, 19. April 2012 / 15:59:00

Grossbritannien will Steuerabkommen anpassen

Bern - Nach den Nachbesserungen im Steuerabkommen mit Deutschland fordert auch Grossbritannien weiteres Entgegenkommen der Schweiz. In einer diplomatischen Note haben die Briten die so genannte Meistbegünstigungsklausel angerufen.

Mit diesem Passus kann Grossbritannien eine Angleichung bei der Regulierung von in der Schweiz versteckten Altvermögen verlangen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs stehen im Gespräch, um die notwendigen Anpassungen am Abkommen festzulegen, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zu den Steuerabkommen ans Parlament.

In den Nachverhandlungen mit Deutschland wurde die einmalig zu leistende Ablasssteuer auf 21 bis 41 Prozent erhöht. Ursprünglich hatte das Abkommen nur 19 bis 34 Prozent vorgesehen. Diese Sätze gelten im Abkommen mit Grossbritannien immer noch. Das britische Steueramt will jetzt aber ähnliche Zinssätze, wie sie mit Deutschland vereinbart worden sind.

London hält an Zeitplan fest

Die ursprünglichen Sätze seien in zähen Verhandlungen vereinbart worden, sagte ein Sprecher des britischen Steueramts der Nachrichtenagentur sda. Grundsätzliche sei man der Ansicht, diese befänden sich mehr oder weniger auf dem richtigen Level.

«Es ist aber gegenüber allen britischen Steuerzahlern fair, die Übereinkunft so zu ergänzen, dass sie jenen des schweizerisch-deutschen Abkommen vergleichbar sind», führte der Sprecher weiter aus. Man gehe nach wie vor davon aus, dass die Vereinbarungen am 1. Januar 2013 Gültigkeit erlangen würden.

Grossbritannien kann gemäss der eingeräumten Meistbegünstigungsklausel auf eine solche gleichbehandelnde Erhöhung pochen. Dies birgt aber auch das Risiko, dass vermehrt Vermögen aus der Schweiz abgezogen und in einem anderen Land vor dem Fiskus versteckt werden.

Steuerausfälle in der Schweiz

Der Schweiz stehen so oder so Einnahmeausfälle ins Haus: Aus den tieferen, verbleibenden Vermögen fallen geringere Verrechnungssteuern auf Kapitalerträgen an. Und auf den nachträglich legalisierten Vermögen dürfte die Verrechnungssteuer künftig vollständig zurückgefordert werden.

Bei Zinserträgen kann gemäss den Doppelbesteuerungsabkommen die Verrechnungssteuer zum ganzen Satz von 35 Prozent zurückgefordert werden. Bei den Dividenden verbleibt der Schweiz eine so genannte Residualsteuer von 15 Prozent, sodass der Rückerstattungssatz dort 20 Prozent beträgt.

Der Bundesrat schätzt, dass sich die jährlichen Mindereinnahmen aus der Verrechnungssteuer aufgrund der höheren Rückerstattungsquote und der Abnahme der verwalteten Vermögenswerte von Deutschen und Briten in der Schweiz auf 150 bis 210 Millionen Franken belaufen.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=538442

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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