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Gebührenpflichtiger Strassenverkehr ist gegen die Verfassung.

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Donnerstag, 19. April 2012 / 12:23:00

Kein Verbot von Road Pricing

Bern - Der Bundesrat will Strassenzollsystemen, sogenannten Road-Pricing-Modellen, nicht im vornherein den Riegel schieben. Er lehnt eine Motion von Rudolf Joder (SVP/BE) ab, der gesetzliche Grundlagen forderte, um selbst Road Pricing-Pilotversuche zu verbieten.

Joder möchte damit verhindern, dass es im Kanton Bern zu solchen Versuchen kommt. Letzten März hatten eine im Auftrag des Kantons und der Stadt Bern sowie der Regionalkonferenz Bern-Mittelland erstellte Studie postuliert, dass die Strassen der Hauptstadt um 15 bis 20 Prozent entlastet werden könnten, wenn eine Tagespauschale von 5 Franken erhoben würde.

Nach Auffassung des Bundesrats ist es unabdingbar, dass vor der Einführung solcher Strassenzölle Versuche durchgeführt werden. Die Rechtsgrundlage für Pilotversuche müsste die Bundesversammlung beschliessen.

Ein solcher Beschluss könne mittels fakultativem Referendum bekämpft werden, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion. Nach Auffassung des Bundesrats ist es deshalb nicht zielführend, ein Gesetz zu schaffen, das dem Parlament verbieten soll, gesetzliche Grundlagen für Road-Pricing-Versuche zu schaffen. Ein solches Gesetz unterstünde ebenfalls dem Referendum, hält der Bundesrat fest.

Joder begründete seinen Vorstoss damit, dass die Verfassung klar festhalte, dass die Benutzung öffentlicher Strassen gebührenfrei sei. Es gehe nicht an, diesen Verfassungsgrundsatz mit einem befristeten Gesetz auszuhebeln.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=538396

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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