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Sexualtäter sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.

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Mittwoch, 18. April 2012 / 16:07:00

Gegenvorschlag zu Pädophilen-Initiative

Bern - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» ab. Als indirekten Gegenvorschlag hat er eine Vorlage ausgearbeitet, nach welcher alle besonders schutzbedürftigen Personen vor einschlägig vorbestraften Tätern geschützt werden sollen.

Dabei geht es nicht nur um Sexualstraftäter und nicht nur um Kinder und Jugendliche. Denn auch in Heimen für Betagte oder anderen ähnlichen Einrichtungen kann es zu Misshandlungen kommen. Mit seiner Vorlage geht der Bundesrat weiter als die Volksinitiative, so etwa durch die vorgeschlagene Einführung eines Kontakt- und Rayonverbots für vorbestrafte Täter.

Am Mittwoch hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Justiz- und Polizeidepartement damit beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft zu erarbeiten. Darin soll klar festgelegt werden, bei welchen Straftaten und für welche Dauer ein Tätigkeitsverbot verhängt werden kann.

Die Initiative war im April 2011 vom Verein «Marche Blanche» eingereicht worden. Dieser möchte in der Bundesverfassung verankern, dass Personen, die wegen Beeinträchtigung der sexuellen Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person verurteilt wurden, definitiv keine beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten mit Minderjährigen oder Abhängigen ausüben dürfen.

Auch Vereinstätigkeiten betroffen

Im Mittelpunkt der Vorlage des Bundesrates steht die Ausweitung des geltenden Berufsverbots: Neu sollen auch ausserberufliche Tätigkeiten, die eine Person in Vereinen oder anderen Organisationen ausübt, verboten werden können. Das Berufsverbot und das Verbot ausserberuflicher Tätigkeiten werden in einem neuen Tätigkeitsverbot zusammengefasst.

Das Verbot soll auch dann verhängt werden können, wenn die Person die Tat nicht in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit begangen hat. Ausserdem sollen bestimmte Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zwingend zur Verhängung eines - wenn nötig lebenslangen - Tätigkeitsverbots führen.

Erweiterter Strafregisterauszug

Schliesslich wird das Tätigkeitsverbot durch ein Kontakt- und Rayonverbot ergänzt. Diese Verbote sollen mit einem erweiterten Strafregisterauszug für Privatpersonen durchgesetzt werden. Dieses Thema könnte jedoch, wie Bundesrätin Simonetta Sommaruga vor den Medien sagte, gesondert behandelt werden.

bg (Quelle: sda)

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