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Bundesrat will Bundesbeiträge im Asylwesen neu regeln.

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Mittwoch, 18. April 2012 / 14:42:47

Höheres Reisegeld als Rückkehrhilfe geplant

Bern - Der Bundesrat will seine finanziellen Beiträge im Asyl- und Flüchtlingsbereich neu regeln. Er hat am Mittwoch entsprechende Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Die Regierung will unter anderem die finanziellen Anreize für Ausreisewillige erhöhen.

Häftlinge in Administrationshaft sollen in blockierten Situationen neu bis zu 2000 Franken «Ausreisegeld» erhalten, wenn sie sich zur Ausreise bereit erklären. Die Betreffenden müssen bereit sein, aktiv bei der Beschaffung der Reisepapiere mitzuhelfen und selbständig ausreisen. Das Geld erhalten sie erst bei der Ankunft.

Um den Wegweisungsvollzug zu beschleunigen, sollen Personen in Administrationshaft ferner ein «Reisegeld» von maximal 500 Franken erhalten, wenn sie sich zur selbständigen Ausreise bereit erklären. Bisher erhielten die Betreffenden 100 Franken. Neu sollen zudem maximal 200 Franken für die Gepäckbeförderung an Personen ausgerichtet werden, die freiwillig zurückkehren.

Die Neugestaltung der Pauschalen im Rückkehrbereich führen voraussichtlich zu jährlichen Mehrkosten von rund einer halben Million Franken. Diesen Zusatzkosten stehen laut Bund Einsparungen gegenüber, die durch die Vermeidung kostspieliger Sonderflüge kompensiert werden.

Integration in Arbeitsmarkt attraktiver gestalten

Auch die Subventionierung der Sozialhilfe und die Integration mittels Globalpauschalen soll geändert werden. Die 2008 eingeführte Regelung habe in der Praxis bei der Integration in den Arbeitsmarkt teilweise zu Fehlanreizen geführt.

So ist es für die Kantone zum Beispiel nicht besonders attraktiv, Arbeitsbewilligungen - insbesondere im Teilzeit- und Niedriglohnbereich - zu erteilen. So werden heute eher diejenigen Kantone belohnt, welche ihr Engagement auf diesem Gebiet auf ein Minimum reduzieren.

Das heutige Finanzierungssystem schaffe sogar Anreize, welche den angestrebten Zielen - die möglichst rasche und nachhaltige soziale und wirtschaftliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Angenommenen - zuwiderlaufen.

Diese Fehlanreize will der Bundesrat nun mit einer kostenneutralen Umverteilung der der Pauschalen beseitigen. Einige Kantone werden mit der neuen Regelung über mehr Mittel verfügen, andere über weniger. Bei der Ausarbeitung des neuen Systems wurden die Kantone konsultiert.

Konkret geht es um die Änderungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV2), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA). Die Vernehmlassung läuft bis zum 8. August 2012.

alb (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=538248

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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