News - powered by news.ch


Das Stimmvolk hat die Wahl.

Abbildung vergrössern

 
www.bonussteuer-gegenvorschlag.info, www.staenderatskommission.info, www.sagt.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Aduki Lampe Toxico Shirts

 Aduki Lampe
 Toxico Shirts



Dienstag, 17. April 2012 / 20:14:00

Ständeratskommission sagt Ja zu Bonussteuer-Gegenvorschlag

Bern - Das Stimmvolk soll die Wahl haben zwischen der Abzocker-Initiative und der Bonussteuer. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Rechtskommission des Ständerates dafür ausgesprochen, dem Volk die Bonussteuer als direkten Gegenvorschlag vorzulegen.

Die Kommission beantragt dem Ständerat mit 9 zu 4 Stimmen, dem direkten Gegenvorschlag zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Mit 9 zu 1 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat sich die Kommission gegen die Initiative ausgesprochen.

Die Abzocker-Initiative will Lohn- und Bonusexzesse durch eine Stärkung der Aktionärsrechte eindämmen. Ein Teil der Forderungen haben National- und Ständerat bereits erfüllt: Sie haben eine Revision des Aktienrechts beschlossen, die als indirekter Gegenvorschlag dient. Die Gesetzesrevision ist nahe an der Initiative, lässt den Aktionären aber mehr Spielraum.

Der direkte Gegenvorschlag setzt den Hebel dagegen bei den Steuern an: Unternehmen sollen Vergütungen über drei Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können. Solch hohe Vergütungen sollen nämlich nicht mehr zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören. Dies wäre ein Anreiz für Firmen, nicht so hohe Löhne und Boni auszurichten.

Stimmvolk hat die Wahl

Folgt der Ständerat im Juni seiner Kommission, kann das Stimmvolk entscheiden, mit welchem Mittel es Lohn- und Bonusexzesse bekämpfen will. Die Volksabstimmung muss innerhalb von 10 Monaten nach Annahme des direkten Gegenvorschlags durchs Parlament stattfinden.

Der indirekte Gegenvorschlag kommt nur vors Volk, wenn jemand das Referendum ergreift. Ist dies nicht der Fall, tritt er in Kraft, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder abgelehnt ist.

Was Initiative und Bonussteuer betrifft, muss sich das Volk entscheiden: Falls beide Vorlagen angenommen werden, tritt jene in Kraft, die bei der Stichfrage obsiegt.

Das Initiativkomitee will von der Bonussteuer nichts wissen und kritisiert den geplanten direkten Gegenvorschlag. Es sieht darin gar eine Verletzung der Bundesverfassung, wie es am Dienstag mitteilte.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=538136

In Verbindung stehende Artikel:


Urnengang zu Abzocker-Initiative am 3. März
Mittwoch, 24. Oktober 2012 / 12:49:00
[ weiter ]
Ruf nach Lohnobergrenze wird vor Abzocker-Initiative lauter
Dienstag, 18. September 2012 / 22:06:15
[ weiter ]
Volk hat das letzte Wort zur Abzockerinitiative
Donnerstag, 31. Mai 2012 / 11:05:00
[ weiter ]
Räte einigen sich über Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative
Donnerstag, 15. März 2012 / 09:59:07
[ weiter ]
Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative geht in Einigungskonferenz
Dienstag, 6. März 2012 / 11:00:00
[ weiter ]
Die Abzocker-Debatte geht in die nächste Runde
Montag, 5. März 2012 / 22:04:48
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]