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Anders Breivik.

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Sonntag, 15. April 2012 / 21:28:35

Prozess gegen Attentäter Breivik beginnt am Montag in Oslo

Oslo - Knapp neun Monate nach den verheerenden Anschlägen von Oslo und Utøya mit 77 Toten beginnt am Montag der Prozess gegen den geständigen Attentäter Anders Behring Breivik.

In dem auf zehn Wochen angesetzten Verfahren in der norwegischen Hauptstadt wird es vor allem darum gehen, ob der 33-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war und damit wegen «Terrorakten» zu der in Norwegen geltenden Höchststrafe von 21 Jahren verurteilt werden kann.

Kurz vor Prozessbeginn hatte ein neues psychiatrisches Gutachten den Angeklagten als voll zurechnungsfähig eingestuft und damit einer ersten Einschätzung widersprochen. Im ersten Gutachten war Breivik wegen «paranoider Schizophrenie» für unzurechnungsfähig erklärt worden.

Folgen die zwei Berufs- und drei Laienrichter dieser Einschätzung, würde Breivik in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Anstalt «schlimmer als der Tod»

Letztlich haben die Gutachter nur eine beratende Funktion für das Gericht. Breiviks Verteidiger um den Anwalt Geir Lippestad sehen sich gezwungen, im Sinne ihres Mandanten für eine Schuldfähigkeit und gegen mildernde Umstände zu plädieren. Der Angeklagte selbst erklärte, in einer geschlossenen Anstalt zu landen wäre «schlimmer als der Tod».

Breivik wurde als Attentäter identifiziert und ist geständig, bei dem Doppelanschlag mit einer Autobombe im Osloer Regierungsviertel acht und mit zwei Schusswaffen auf der Insel Utøya 69 weitere Menschen, vor allem Teenager, getötet zu haben.

Breivik erklärte seine Taten für «grausam, aber notwendig», um die Aufmerksamkeit auf seinen Kampf gegen die «muslimische Invasion» nach Europa zu lenken, über den er ein 1500-Seiten-Manifest im Internet verbreitete.

Hunderte Hinterbliebene als Nebenkläger

Das Urteil wird im Juli, also ungefähr ein Jahr nach der Tat vom 22. Juli 2011, erwartet. Das Gericht will rund 150 Zeugen hören. Als Nebenkläger treten rund 770 Überlebende und Hinterbliebene auf, die durch 162 Anwälte vertreten werden.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=537832

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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