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Juristischer Sieg für die UBS.

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Mittwoch, 28. März 2012 / 15:00:00

US-Gericht weist Klage von deutscher HSH Nordbank gegen UBS ab

Zürich/New York - Die Grossbank UBS hat einen Sieg an der juristischen Front erzielt. Das oberste Gericht von New York hat am Dienstag eine Klage der deutschen HSH Nordbank, die 2008 eingereicht worden war, endgültig abgewiesen.

Die HSH Nordbank hatte im Zusammenhang mit Verlusten auf synthetischen Collateralized Debt Obligations (CDOs), welche HSH Nordbank von der UBS gekauft hatte, Schadenersatz von 500 Mio. Dollar gefordert.

Die UBS bestätigte den Fall und hielt in einem Statement fest: «Wir sind erfreut vom einstimmigen Entscheid des Appellationsgerichtes, das den haltlosen Betrugsvorwurf von HSH Nordbank zurückgewiesen hat.» Den besagten Papieren, die die HSH Nordbank gekauft hatte, lag ein Pool von Unternehmensanleihen und mit Hypotheken unterlegten Papieren (ABS) zugrunde.

Wie dem jüngsten Geschäftsbericht der UBS entnommen werden kann, hat HSH der UBS u.a. vorgeworfen, das Risiko der Transaktion bewusst falsch dargestellt und der HSH Schuldtitel einschliesslich Verlusten («embedded losses») verkauft zu haben. UBS habe ausserdem ihr Recht missbraucht, die Papiere im Pool austauschen zu können.

2008 und 2009 haben die Gerichte laut UBS die meisten Forderungen der deutschen Bank sowie die Forderung nach einer Entschädigung mit Strafcharakter abgewiesen. Beide Seiten hatten danach gegen die Entscheide durch das Gericht Berufung eingereicht.

Aussreichende Dokumentation

Im jüngsten Entscheid des New Yorker Gerichtes wurde laut Berichten in der angelsächsischen Presse festgehalten, dass die UBS eine ausreichend gute Dokumentation zum Produkt geliefert habe. Ausserdem sei HSH nicht als eine kleine deutsche Regionalbank einzustufen, sondern als ein der UBS ebenbürtiger Geschäftspartner.

Mit dem jüngsten Fall hat die UBS innerhalb kurzer Zeit bereits die dritte juristische Auseinandersetzung beenden können. Letzte Woche wurde ein Fall der UBS und drei anderer Banken gegen die Stadt Mailand aussergerichtlich geregelt. Dabei ging es um eine Zivilklage aus dem Jahre 2009, die Mailand wegen einer Anleihenemission und damit verbundenen Derivattransaktionen eingereicht hatte.

laz (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=535519

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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