News - powered by news.ch


Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA wurde entsprechend ergänzt.

Abbildung vergrössern

 
www.liechtenstein.info, www.bankgeheimnis.info, www.schweiz.info, www.lockern.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Blues Brothers Der Bewegte Mann

 Blues Brothers
 Der Bewegte Mann



Mittwoch, 21. März 2012 / 22:15:19

Liechtenstein und Schweiz lockern Bankgeheimnis

Vaduz FL - Das Liechtensteiner Parlament hat am frühen Mittwochabend im Eilverfahren das Bankgeheimnis gegenüber den USA weiter gelockert. Der Landtag gab die Zustimmung für Gruppenanfragen aus den USA bei Verdacht auf Steuerdelikte.

Dazu wurde das Informationsabkommen mit den Amerikanern über die Amts- und Rechtshilfe bei Steuerbetrug und -hinterziehung mit einem Zusatz ergänzt. 18 von 25 Abgeordneten stimmten der entsprechenden Ergänzung im Steueramtshilfegesetzes zu.

Somit wird Liechtenstein den USA in Zukunft in Fällen von Steuerdelikten auch dann Amtshilfe leisten, wenn sich die Anfrage auf eine Gruppe von nicht einzeln identifizierten Personen bezieht und der Verdacht auf einem bestimmten Verhaltensmuster gründet.

Liechtenstein wie die Schweiz

In der Schweiz haben die eidgenössischen Räte ebenfalls Ja gesagt zu Gruppenanfragen aus den USA. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA wurde entsprechend ergänzt. In Kraft setzen will der Bundesrat das ergänzte Abkommen erst dann, wenn eine Globallösung im Steuerstreit mit den USA unter Dach ist.

Der Liechtensteiner Finanzplatz ist genauso wie jener in der Schweiz unter Druck der Amerikaner. Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) wird wie zehn andere Geldinstitute in der Schweiz von den US-Steuerbehörden verdächtigt, reichen Amerikaner geholfen zu haben, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen.

Der Liechtensteiner Regierungschef Klaus Tschütscher sagte am Mittwoch im Parlament, die Ergänzung des Steueramtshilfegesetzes sei notwendig, um einen tragfähigen Rechtsrahmen im Verhältnis zu den USA zu schaffen. Zudem diene der Zusatz im Gesetz der Stabilität des Finanzplatzes.

Nach der vom Parlament genehmigten Gesetzesergänzung können die US-Steuerbehörden rückwirkend bis zum Steuerjahr 2001 Gruppenanfragen an die Liechtensteiner Behörden richten. Diese Rückwirkung gilt aber nur für ein Jahr, bis Ende April 2013.

knob (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=534560

In Verbindung stehende Artikel:


Liechtensteinische Landesbank erzielt Einigung mit US-Behörden
Dienstag, 30. Juli 2013 / 21:15:59
[ weiter ]
Ständeratskommission will Gruppenanfragen zulassen
Dienstag, 24. April 2012 / 19:24:56
[ weiter ]
LLB baut nach Gewinneinbruch Stellen ab
Dienstag, 27. März 2012 / 22:12:00
[ weiter ]
Schweiz orientiert sich im US-Datenstreit an Österreich
Freitag, 23. März 2012 / 12:52:10
[ weiter ]
Blocher fordert Immunität
Mittwoch, 21. März 2012 / 13:41:12
[ weiter ]
US-Botschafter zufrieden mit Doppelbesteuerungsabkommen
Dienstag, 6. März 2012 / 21:54:36
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]