Donnerstag, 15. März 2012 / 09:59:07
![](/img/1pix_transparent.gif)
Räte einigen sich über Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative
Bern - Der indirekte Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative steht: Die Räte haben die letzte Differenz bereinigt. Die Gesetzesrevision erfüllt die meisten Forderungen der Initiative, lässt den Aktionären aber mehr Spielraum.
Die letzte Differenz zwischen den Räten betraf Regeln für Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen. Weil sich National- und Ständerat nicht einigen konnten, musste eine Einigungskonferenz aus Mitgliedern beider Räte einen Vorschlag erarbeiten.
Diese entschied sich für die Version des Ständerats. Der Nationalrat zeigte sich aber einverstanden: Er nahm den Antrag der Einigungskonferenz am Donnerstag diskussionslos an. Damit ist der indirekte Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative bereit für die Schlussabstimmung.
Nahe an der Initiative
Die Gesetzesrevision, über welche die Räte vier Jahre lang gestritten haben, stärkt die Rechte der Aktionäre. Ziel ist es, auf diesem Weg Lohn- und Bonusexzesse einzudämmen. Das Parlament hat sich stark an der Abzocker-Initiative von Thomas Minder orientiert.
Zu den zentralen Forderungen der Initiative gehört, dass die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung abstimmen sollen.
Aktionäre entscheiden
Dies sieht auch der indirekte Gegenvorschlag vor. Bei den Löhnen der Geschäftsleitung sollen die Aktionäre aber via Statuten selbst entscheiden können, ob die Abstimmung bindende oder konsultative Wirkung hat.
Entscheiden sie sich für eine konsultative Abstimmung, können die Aktionäre mit einem Nein lediglich zum Ausdruck bringen, dass sie mit der Lohnpolitik des Unternehmens nicht einverstanden sind.
Wahlen alle drei Jahre
Auch bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder lässt der Gegenvorschlag den Aktionären mehr Spielraum. Die Initiative fordert, dass die Verwaltungsratsmitglieder und der Verwaltungsratspräsident jährlich durch die Generalversammlung gewählt werden müssen.
Gemäss dem Gegenvorschlag können die Aktionäre in den Statuten auch eine zwei- oder dreijährige Amtsdauer festlegen. Sie können ausserdem bestimmen, dass der Präsident vom Verwaltungsrat gewählt wird.
knob (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=533589
In Verbindung stehende Artikel:
FDP-Delegierte gegen Abzocker-Initiative
Samstag, 27. Oktober 2012 / 11:41:00
[ weiter ]
Ruf nach Lohnobergrenze wird vor Abzocker-Initiative lauter
Dienstag, 18. September 2012 / 22:06:15
[ weiter ]
Minder zieht Abzocker-Initiative weiter
Donnerstag, 28. Juni 2012 / 08:31:00
[ weiter ]
Volk hat das letzte Wort zur Abzockerinitiative
Donnerstag, 31. Mai 2012 / 11:05:00
[ weiter ]
Ständeratskommission sagt Ja zu Bonussteuer-Gegenvorschlag
Dienstag, 17. April 2012 / 20:14:00
[ weiter ]
Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative geht in Einigungskonferenz
Dienstag, 6. März 2012 / 11:00:00
[ weiter ]
Die Abzocker-Debatte geht in die nächste Runde
Montag, 5. März 2012 / 22:04:48
[ weiter ]
Ringen um Abzocker-Initiative geht weiter
Donnerstag, 2. Februar 2012 / 16:28:00
[ weiter ]
Endloses Ringen um die Abzocker-Initiative
Mittwoch, 1. Juni 2011 / 20:11:00
[ weiter ]
Ständerat diskutiert Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative
Montag, 13. Dezember 2010 / 19:30:30
[ weiter ]
Den Abzockern das Leben erschweren
Dienstag, 12. Mai 2009 / 13:00:39
[ weiter ]