News - powered by news.ch


Das Gericht in Den Haag verurteilte den Rebellenführer wegen Kriegsverbrechen und der Rekrutierung von Kindersoldaten.

Abbildung vergrössern

 
www.kongolesischer.info, www.rebellenfuehrer.info, www.verurteilt.info, www.haag.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Kabeljau China Girl Shirt Lomo Agenten Kamera

 Kabeljau China Girl Shirt
 Lomo Agenten Kamera



Mittwoch, 14. März 2012 / 11:32:45

Kongolesischer Rebellenführer in Den Haag verurteilt

Den Haag - Der Internationale Strafgerichtshof hat am Mittwoch den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten für schuldig erklärt. Es handelt sich um das erste Urteil des Gerichts in Den Haag seit seiner Gründung vor zehn Jahren.

Das Gericht erklärte den 51-Jährigen für schuldig, als Milizenführer im Osten von Kongo-Kinshasa zwischen 2002 und 2003 Kindersoldaten rekrutiert zu haben. Das Strafmass soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Die Kammer sei einstimmig zu der Überzeugung gelangt, dass Lubanga «ohne jeden Zweifel» schuldig sei, Kinder unter 15 Jahren rekrutiert und in einen bewaffneten Konflikt geschickt zu haben, sagte der britische Richter Adrian Fulford.

«Die Beweisführung hat gezeigt, dass Kinder harte Trainings erdulden mussten und Bestrafungen ausgesetzt wurden», hiess es in dem Urteil. Unter Lubangas Kontrolle stehende Milizen hätten die teils elfjährigen Kinder aus ihren Häusern und Schulen geholt, ausgebildet und in den Kampf geschickt.

Mädchen seien als Sexsklavinnen missbraucht worden. Lubanga war der erste mutmassliche Kriegsverbrecher, der vom IStGH festgenommen und vor Gericht gestellt wurde. Er war 2005 von den kongolesischen Behörden verhaftet und 2006 nach Den Haag überstellt worden.

Das Verfahren gegen ihn, in dem 204 Anhörungen stattfanden und 67 Zeugen vernommen wurden, war im Januar 2009 eröffnet worden. Internationale Menschenrechtsorganisationen bezeichneten das Urteil als «Meilenstein». Der Schuldspruch sende «ein starkes Signal, den Einsatz von Kindersoldaten konsequenter zu bekämpfen.»

Lubanga sieht sich als «Sündenbock»

Die Aktivistin und US-Schauspielerin Angelina Jolie beobachtete die Anhörung von der Zuschauergalerie aus und erklärte, das Urteil sei ein Sieg für die ehemaligen Kindersoldaten: «Das ist ihr Tag - an dem diese Kinder spüren werden, dass es keine Straflosigkeit für das gibt, was ihnen passiert ist, für das, was sie erleiden mussten.»

Der ehemalige Milizenführer Lubanga bleibt auf Anordnung der Richter in Haft. Er könnte gemäss Beobachtern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden. Der Angeklagte selbst hat stets alle Vorwürfe von sich gewiesen. Er sei kein Rebellenführer, sondern ein friedliebender Politiker, erklärten seine Anwälte.

Lubanga sei als «politischer Sündenbock» vor Gericht gestellt worden. Der Milizenchef, der in einem weissen Gewand und mit einer weissen Kopfbedeckung vor Gericht erschien, nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Zwischendurch tauschte er lediglich ein Lächeln mit seiner Frau aus, die unter den Zuschauern sass.

knob (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=533444

In Verbindung stehende Artikel:


14 Jahre Haft für kongolesischen Ex-Milizenführer Lubanga
Dienstag, 10. Juli 2012 / 10:49:15
[ weiter ]
Ruanda unterstützt gemäss UNO-Bericht die Gewalt im Kongo
Montag, 28. Mai 2012 / 14:40:00
[ weiter ]
Mutmasslicher ruandischer Kriegsverbrecher frei
Freitag, 23. Dezember 2011 / 21:51:00
[ weiter ]
Neue Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs gewählt
Montag, 12. Dezember 2011 / 22:12:52
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]