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Delfine sollen in der Schweiz nach Ansicht des Nationalrats keinen Platz haben.

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Dienstag, 13. März 2012 / 10:11:00

Nationalrat stellt sich gegen Haltung von Delfinen

Bern - Der Nationalrat will, dass in der Schweiz keine Delfine und keine Wale mehr gehalten werden dürfen. Bei der Beratung des Tierschutzgesetzes hiess er am Dienstag einen entsprechenden Einzelantrag gut. Das nächste Wort dazu hat der Ständerat.

Eingereicht hatte den Antrag Isabelle Chevalley (GLP/VD). Die Haltung von Delfinen und Walen mache aus pädagogischer Sicht keinen Sinn und diene nur der Unterhaltung, sagte sie. Die Tiere würden in viel zu kleinen Becken gehalten. Die Musik, der sie ausgesetzt seien, sei für ihr feines Gehör viel zu laut.

SP und Grüne, aber auch etliche Bürgerliche unterstützten ihren Antrag. Dieser wurde mit 112 gegen 60 Stimmen angenommen, gegen den Willen der Mehrheit der vorberatenden Kommission und des Bundesrates. Sie hatten keine Verbote gewollt und auf die strengen Auflagen für die Haltung von Wildtieren in der Schweiz verwiesen.

Bundesrat gegen Verbote

Kommissionssprecherin Elisabeth Schneider (CVP/BL) wollte keine Sonderbehandlung für bestimmte Tiere im Gesetz. Man könne ja beliebig viele andere Tiere ebenfalls auf diese Liste setzen, gab sie zu bedenken. Kommissionssprecher Oskar Freysinger (SVP/VS) verwahrte sich gegen ein «Connyland»-Gesetz, wie er es nannte.

Im vergangenen Herbst starben in diesem Freizeitpark in Lipperswil TG zwei Delfine innerhalb einer Woche. Laut Untersuchungen war das Gehirn der Tiere durch ein Antibiotikum geschädigt worden. Der Bundesrat hatte nach diesen Todesfällen Haltungsverbote abgelehnt, aber angekündigt, die Regeln für die Haltung zu überprüfen.

Gemäss Bundesrat waren letztmals 1989 und 1992 Grosse Tümmler eingeführt worden. Im Connyland - nur dort werden in der Schweiz Delfine gehalten - leben zurzeit noch drei der Meeressäuger.

Schutz für Firmen und Forscher

Der Nationalrat schuf in der Vorlage noch weitere Differenzen zum Ständerat. Mit einer Zusatzklausel im Tierschutzgesetz will er beispielsweise Firmen und Forscher schützen, die an Tierversuchen beteiligt sind.

Demnach soll der Bundesrat bei der Regelung der Einzelheiten zur Informationspflicht «die überwiegenden schutzwürdigen privaten oder öffentlichen Interessen beachten». Rückschlüsse auf Firmen, Forscher, Forschungsanlagen und Forschungsvorhaben sollen damit vermieden werden.

Im Gesetz verankern will der Nationalrat ein Verbot von internationalen Tiertransporten durch die Schweiz per Lastwagen. Heute steht das Transitverbot in der Tierschutzverordnung. Dabei hat es der Ständerat bisher stets bewenden lassen wollen.

VIER PFOTEN bedauert einseitige Debatten

VIER PFOTEN befürwortet diese Debatten, ruft jedoch dringend dazu auf, auch andere nicht artgerechte Haltungsformen von Tieren zu verbessern und bedauert, dass die Debatten rund um die Delfinhaltung einseitig geführt werden. Gemäss der Tierschutzorganisation wäre es wichtig, die Haltung von allen Tieren in der Schweiz unter die Lupe zu nehmen - denn es gäbe teilweise gravierende Mängel.

«Nicht nur Delfine werden in der Schweiz tierquälerisch gehalten, sondern auch Zirkus-, Heim- und Nutztiere sind davon betroffen», so Andrea Danzeisen, Kampagenleiterin von VIER PFOTEN Schweiz. Zum Beispiel sei die Käfighaltung von Kanninchen oder die Haltung von Schweinen nicht zufriedenstellend.

bg (Quelle: news.ch mit Agenturen)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=533277

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