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Soll nebst den Tochtergesellschaften künftig Alkohol auch in den gewöhnlichen Migros-Läden verkauft werden?

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www.migros-praesident.info, www.alkoholverbot.info, www.claude.info, www.hauser.info

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Sonntag, 4. März 2012 / 14:23:39

Migros-Präsident Claude Hauser sägt am Alkoholverbot

Bern - Migros-Präsident Claude Hauser sieht keine Rechtfertigung mehr dafür, dass in den Statuten des Grossverteilers ein Verkaufsverbot für Alkohol festgeschrieben ist. «Heute ist der Alkoholkonsum nicht mehr das grosse gesellschaftliche Problem», sagte Hauser in einem Interview der Zeitung «Der Sonntag».

Dass «Coop den Jungen in seinen Shops auch spät in der Nacht Alkohol verkauft», findet Hauser zwar problematisch. Aber Wein in den Regalen zu haben und mit Schweizer Weinbauern zusammenzuarbeiten, das hält er für die Migros «absolut unproblematisch». Dass die Migros in den Migrolino-Filialen und bei den Tochtergesellschaften Denner und Globus Alkohl verkauft, bezeichnet er als Kompromiss.

Ob der Verkauf von Wein auch in den Migros-Läden in der Genossenschaft mehrheitsfähig wäre, wagt Hauser nicht zu beurteilen. Es gebe immer noch Genossenschafter, die Migros Gründer Gottlieb Duttweiler noch persönlich erlebt hätten. Seine Enkel aber würden nur noch etwas von ihm hören, für sie werde die Migros aber «keine Religion» mehr sein.

Während sich Hauser, der im Juni als Präsident der Migros-Verwaltung abtritt, die Aufnahme von Wein ins Migros-Sortiment vorstellen kann, würde er am Tabakverkaufsverbot festhalten. «Tabak gefällt mir nicht, jede Zigarette schadet der Gesundheit, das hat mit Lebensqualität nichts zu tun.»

Tiefere Zollfreigrenze bringt nichts

Im «Sonntag»-Interview gab Hauser zudem preis, dass er nichts von einer Senkung der Zollfreigrenze zur Eindämmung des Einkaufstourismus hält. Dies hatte Coop-Chef Joos Sutter vorgeschlagen, um den Schweizer Detailhandel von den Folgen der Frankenstärke zu schützen.

Als Lösung, wie Schweizer Läden preislich mit der Konkurrenz im grenznahen Ausland mithalten können, sieht Hauser dagegen das Freihandelsabkommen mit Europa im Agrarbereich. Die Einkommensverluste für die Schweizer Bauern, die der Freihandel für Agrarprodukte mit sich brächte, müssten mit höheren Direktzahlungen ausgeglichen werden.

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=532072

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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