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Das Bezirksgericht Baden tagt wegen des Medienandrangs im Gemeindesaal in Untersiggenthal.

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Mittwoch, 29. Februar 2012 / 12:43:00

Fall Lucie: Verteidiger plädiert gegen lebenslange Verwahrung

Untersiggenthal AG - Am zweiten Tag des Mordprozesses Lucie vor Bezirksgericht Baden AG hat der Pflichtverteidiger für den Angeklagten eine stationäre therapeutische Massnahme und eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert. Die Staatsanwaltschaft will eine lebenslängliche Verwahrung. Das Gericht eröffnet das Urteil am Mittwochabend.

Die Straftat sei «unverständlich, nicht entschuldbar und unter rationellen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar», sagte Pflichtverteidiger Matthias Fricker am Mittwoch in seinem Plädoyer.

Trotzdem gebe es für den 28-jährigen Schweizer Therapiemöglichkeiten. Diese müssten jedoch lange und intensiv sein. Der geständige Angeklagte müsse für immer mit dem Tötungsdelikt leben.

Mit einer stationären therapeutischen Massnahme gebe es für den Angeklagten einen «kleinen Hoffnungsschimmer». Bei einer Verwahrung würde er für immer weggeschlossen.

Das Bezirksgericht Baden tagt wegen des Medienandrangs im Gemeindesaal in Untersiggenthal. Das Urteil gegen den Schweizer wird das Gericht am heutigen Mittwoch um 18 Uhr eröffnen.

Die Eltern von Lucie und die Angehörigen-Anwälte forderten, dass der geständige Täter nie mehr auf freien Fuss kommt.

Nachträgliche Verwahrung möglich

Die geforderte Massnahme bedeute nicht, dass der Angeklagte je wieder auf freien Fuss kommen werde, sagte der Pflichtverteidiger weiter. Greife die Massnahme nicht, könne nachträglich immer noch eine Verwahrung angeordnet werden.

Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Freiheitsstrafe sei zugunsten der Massnahme aufzuschieben.

Der Verteidiger begründete diesen Antrag mit einer verminderten Zurechnungsfähigkeit des wegen eines Gewaltdelikts vorbestraften Angeklagten.

Zudem wirke sich strafmildernd aus, dass der Schweizer eine schwere Kindheit gehabt habe. Der Angeklagte sei im Alter von elf Jahren von einem Bekannten der Mutter sexuell missbraucht worden.

Thurgauer Gericht verhängte erste lebenslängliche Verwahrung

Wenn das Bezirksgericht Baden gegen den Angeklagten eine Verwahrung bis ans Lebensende ausspricht, so wäre dies schweizweit die zweite solche Massnahme seit Annahme der Verwahrungsinitiative im Jahr 2004.

Das Bezirksgericht Weinfelden TG hatte im Oktober 2010 bei einem Schweizer wegen der Tötung eines Callgirls lebenslängliche Sicherheitsverwahrung angeordnet. Das Gericht folgte dabei den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=531491

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