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Sein Anwalt fordert Freispruch, da «DSK» zu dem Tatzeitpunkt IWF-Chef war und damit rechtliche Immunität genoss.

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www.us-zivilverfahren.info, www.strauss-kahn.info, www.anhoerung.info, www.erste.info

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Donnerstag, 23. Februar 2012 / 08:23:00

Erste Anhörung in US-Zivilverfahren gegen Strauss-Kahn

New York - Im New Yorker Zivilverfahren gegen den ehemaligen IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn soll am 15. März eine erste Anhörung stattfinden. Dabei sollten mündliche Stellungnahmen zu Anträgen im Rechtsstreit zwischen Strauss-Kahn und dem Zimmermädchen Nafissatou Diallo erfolgen.

Das erklärte das Gericht im Stadtteil Bronx am Mittwoch. Um welche konkreten Punkte es dabei gehen soll, wurde nicht mitgeteilt. Es handelt sich um eine Anhörung vor dem eigentlichen Prozessbeginn. Die Klägerin wirft Strauss-Kahn versuchte Vergewaltigung vor und verlangt Schadenersatz.

Die New Yorker Staatsanwaltschaft hatte ihr Strafverfahren gegen Strauss-Kahn wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Diallos am 23. August eingestellt. Das Zimmermädchen hatte die Zivilklage gegen den Franzosen bereits zwei Wochen vorher eingereicht.

Strauss-Kahns Anwalt fordert die Einstellung des Verfahrens, da sein Mandant zum Zeitpunkt, auf den sich die Vorwürfe beziehen, als IWF-Chef rechtliche Immunität genossen habe. «DSK» war am 14. Mai in New York am Flughafen festgenommen worden. Wenige Stunden zuvor soll er in seinem Zimmer im Hotel Sofitel auf Diallo getroffen sein.

Wegen einer Callgirl-Affäre ist Strauss-Kahn derzeit auch in Frankreich im Visier der Justiz. Am Mittwochabend wurde er nach Verhören aus einem zweitägigen Polizeigewahrsam im nordfranzösischen Lille entlassen, Ende März soll ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden.

Die Ermittler befragten den 62-Jährigen über Details von Sex-Partys in Luxushotels, an denen er teilgenommen hatte. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob er wusste, dass es sich bei dazu eingeladenen Frauen um Prostituierte handelte.

knob (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=530702

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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