Montag, 20. Februar 2012 / 14:02:13
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Anti-Folter-Kommission begrüsst Reformen
Lausanne/Bern - Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat am Montag einen Bericht über die Reformen in der Strafvollzugsanstalt Bochuz VD veröffentlicht. Nach dem Tod eines Häftlings war diese in die Kritik geraten. Im April 2011 hatte die NKVF daher Bochuz einen Kurzbesuch abgestattet.
Die Kommission begrüsse die seither vorgenommenen baulichen Veränderungen zur Verbesserung der Haftbedingungen, schreibt die NKVF am Montag in einem Communiqué.
Auslöser für den Besuch der Kommission war der Tod eines Häftlings am 11. März 2010. Der 30-jährige, psychisch angeschlagene Mann hatte in seiner Zelle im Hochsicherheitstrakt in der Strafvollzugsanstalt Bochuz Feuer gelegt.
Die Wärter löschten zwar das Feuer, befreiten den Mann aber erst 90 Minuten später aus der Zelle. Der Häftling starb an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
Laut der Kommission wiesen die Haftbedingungen in Bochuz teilweise gravierende Mängel auf. Die architektonische Gestaltung der Strafanstalt hatte zur Folge, dass aus Sicherheitsgründen gewisse Insassen isoliert werden mussten.
Kontrollbesuch geplant
«Die Kommission stellt nun mit Genugtuung fest, dass die erfolgten baulichen Anpassungen der Räumlichkeiten eine Lockerung des Haftregimes ermöglichen», konstatiert die NKVF.
Ob diese Anpassungen jedoch effektiv zu kürzeren oder weniger Isolationsmassnahmen führt, konnte Sandra Imhof von der NKVF nicht sagen. «Wir haben das bis anhin noch nicht überprüfen», sagte sie zur Nachrichtenagentur sda. Die Kommission will dies daher mit einem weiteren Besuch in Bochuz nachholen.
Ebenfalls begrüsste die Kommission den Bau eines Vollzugskrankenhauses mit einem sozio-therapeutischen Angebot für Insassen mit psychischen Störungen. Dies ist eine direkte Konsequenz aus dem «Fall Bochuz», die der damalige Justizdirektor Philippe Leuba gezogen hatte.
Lange Isolation laut NKVF problematisch
Grundsätzlich kritisiert die Kommission in ihrem Communiqué die «generelle Problematik der Isolierung von verwahrten oder stationär therapierten Personen» in Schweizer Gefängnissen.
Sie weist darauf hin, dass «Isolationsmassnahmen als schwerwiegendster Eingriff in die Grundrechte eines Insassen so kurz wie möglich zu halten sind und verhältnismässig zu sein haben.»
Die NKVF ist eine von Bund und Kantonen unabhängige nationale Kommission. Durch regelmässige Besuche und dem Dialog mit den Behörden stellt sie sicher, «dass die Rechte von Personen im Freiheitsentzug eingehalten werden», heisst es auf ihrer Webseite.
knob (Quelle: sda)
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