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Muss eventuell für fünf Jahre hinter Gitter.

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Thomas Ott

 Thomas Ott



Mittwoch, 15. Februar 2012 / 11:36:00

Fünf Jahre Haft für Berlusconi gefordert

Mailand - In einem Korruptionsprozess gegen den früheren italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch fünf Jahre Haft gefordert. Es sei «zweifellos sicher», dass der Angeklagte schuldig sei, sagte Staatsanwalt Fabio de Pasquale vor dem Gericht in Mailand.

Die Dokumente, die Berlusconis Verteidiger vorgelegt hätten, um die Unschuld ihres Mandanten zu beweisen, seien gefälscht, erklärte de Pasquale gemäss der italienischen Nachrichtenagentur Ansa.

Berlusconi wird vorgeworfen, seinem früheren Anwalt David Mills für Falschaussagen in Prozessen gegen sein Medienunternehmen Mediasat in den 1990er Jahren 600'000 Dollar bezahlt zu haben. Mills war deswegen 2009 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Ein Jahr später sprach das Kassationsgericht in Rom den Briten aber wegen Verjährung frei. Im vergangenen Dezember entlastete Mills Berlusconi vor Gericht.

Umstrittene Verjährung

Sollte Berlusconi in erster Instanz verurteilt werden, bleiben ihm zwei Berufungsverfahren. Strittig ist in diesem Prozess noch, ob der ehemalige Regierungschef von einer Verjährung profitieren könnte.

Berlusconis Rechtsanwälte behaupten, der Fall sei bereits seit Anfang Januar oder spätestens Anfang Februar verjährt. Wegen der zahlreichen Unterbrechungen und Wiederaufnahmen des Verfahrens geht das Gericht dagegen davon aus, dass die Verjährungsfrist erst Anfang Mai bis Mitte Juli ausläuft.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Verteidigung vorgeworfen, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen, indem sie zusätzliche Zeugen aufbot. Auf mehrere Zeugenanhörungen verzichtete das Gericht, was wiederum die Verteidigung empörte.

Im Januar reichten Berlusconis Anwälte einen Antrag auf Befangenheit gegen das Gericht ein. Das Mailänder Berufungsgericht entscheidet voraussichtlich am Samstag über den Antrag.

Diese Entscheidung müssen die Richter im Mills-Prozess abwarten, bevor sie über das Urteil beraten. Der Prozess soll am 25. Februar fortgesetzt werden.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=529567

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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