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Gabriel Aubry darf seine gemeinsame dreijährige Tochter Nahla aus der Beziehung mit Halle Berry nur noch unter Aufsicht sehen.

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Samstag, 11. Februar 2012 / 22:30:00

Halle Berry siegt vor Gericht

Die Schauspielerin Halle Berry (45) setzte vor Gericht durch, dass ihr Ex-Partner Gabriel Aubry (36) die gemeinsame Tochter nur unter Aufsicht sehen darf.

Am Freitag musste das Model vor Gericht erscheinen und zu den Vorwürfen Stellung nehmen, es hätte Nahlas Kindermädchen geschubst, während diese das Mädchen auf dem Arm hielt. Das Familienamt von Los Angeles (DCFS) hatte die Angelegenheit untersucht. Laut 'RadarOnline' ging es bei dem Gerichtstermin ursprünglich darum, dass Aubry den Vorschlag der Familien-Behörde anfechten wollte, an Anti-Aggressionskursen teilzunehmen.

Das DCFS stellte klar, dass der Beau seine Tochter niemals körperlich oder verbal misshandelt hätte. Dennoch hielt es der Richter im Sinne des Mädchens für das Beste, wenn die Besuche des Vaters beaufsichtigt werden, bis die Untersuchungen zu den Vorwürfen abgeschlossen sind. Das bedeutet auch, dass Nahla bis auf Weiteres nicht bei ihrem Vater übernachten darf. Gabriel Aubry bestreitet die Vorwürfe der Nanny.

In der Zwischenzeit hat Halle Berry ('Happy New Year') einen offiziellen Antrag eingereicht, um mit Nahla das Land verlassen zu dürfen, um in Europa mit ihrem Verlobten Olivier Martinez ein neues Leben zu beginnen. Die Schauspielerin soll Berichten zufolge «um ihr Leben gefürchtet haben», nachdem Madonnas ehemaliger Stalker Robert Hoskins, der als «hoch psychotisch, wenn er seine Medikamente nicht genommen hat und sehr gewalttätige Tendenzen [aufweist]» beschrieben wird, aus einer Nervenheilanstalt geflohen war und sie als nächstes Opfer genannt hatte.

Am Freitag wurde der Mann jedoch gefasst und in das Metropolitan State Hospital in Norwalk zurückgebracht. Das Gericht hat noch keine Entscheidung über den Antrag von Halle Berry getroffen - sollte ihrem Antrag entsprochen werden, gilt als sicher, dass Gabriel Aubry das Urteil anfechten wird.

bert (Quelle: Cover Media)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=529104

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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