Dienstag, 31. Januar 2012 / 17:37:43
![](/img/1pix_transparent.gif)
Grenzgänger in Basel zu Unrecht entlassen
Arlesheim BL - Die Kündigung von Grenzgängern, weil sie eine Lohnreduktion wegen der Frankenstärke nicht akzeptieren wollten, ist gemäss einem Gerichtsurteil missbräuchlich. Das Vorgehen verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen, befand das Bezirksgericht Arlesheim am Dienstag.
Ein Unternehmen im Kanton Baselland hatte im Sommer 2010 den Grenzgängern im Betrieb eine Lohnreduktion um 6 Prozent wegen des starken Frankens vorgeschlagen. Sechs Mitarbeitende, die dies nicht akzeptieren, erhielten darauf die Kündigung. Gleichzeitig wurde ihnen ein neuer Vertrag mit weniger Lohn offeriert.
Die sechs Arbeitnehmer klagten wegen missbräuchlicher Kündigung. Das einstimmige Dreiergericht in Arlesheim gab ihnen Recht: Es sah darin eine Diskriminierung ausländischer gegenüber inländischen Arbeitnehmern, die das Freizügigkeitsabkommen mit der EU untersagt. Das Urteil dürfte wohl weitergezogen werden.
fest (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=527467
In Verbindung stehende Artikel:
Grenzgänger-Kündigung für Lohnsenkung tabu
Montag, 17. Dezember 2012 / 16:31:00
[ weiter ]
Keine Einigung im Grenzgänger-Lohnstreit
Dienstag, 16. Oktober 2012 / 23:14:56
[ weiter ]