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Die erneute Kandidatur von Präsident Abdoulaye Wade sorgt seit geraumer Zeit für Streit.

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Samstag, 28. Januar 2012 / 08:34:00

Schwere Ausschreitungen in Senegal

Dakar - In der senegalesischen Hauptstadt Dakar ist es in der Nacht zum Samstag zu schweren Ausschreitungen gekommen. Auslöser war der Entscheid des Verfassungsgerichts, Präsident Abdoulaye Wade zu gestatten, Ende Februar für eine dritte Amtszeit zu kandidieren.

Für Verärgerung sorgte zudem, dass dem Weltmusik-Star Youssou N'Dour nicht erlaubt wurde, für die Präsidentschaftswahl zu kandidieren. Das Gericht erklärte, der international bekannte Sänger habe nicht die nötigen 10'000 gültigen Unterschriften von Unterstützern erhalten.

Nach dem Entscheid des Verfassungsgerichts kam es in Dakar zu heftigen Zusammenstössen zwischen der Polizei und überwiegend jugendlichen Oppositionsanhängern, die Barrikaden errichteten, Autoreifen in Brand setzten und Polizisten mit Steinen bewarfen.

Polizist getötet

Die Sicherheitskräfte setzten Tränengas und Schlagstöcke ein, um die Demonstranten zurückzudrängen. Nach Angaben von Polizeichef Arona Sy wurde bei den Zusammenstössen ein Polizist getötet.

Präsident Wade forderte ein Ende der Proteste. Die Menschen gingen aus einer Laune heraus auf die Strasse, die Demonstrationen führten zu nichts, sagte er im Staatsfernsehen. Seinen Gegnern warf er vor, nur «fadenscheinige» Argumente gegen seine Kandidatur vorzubringen.

N'Dour: Politischer Entscheid

N'Dour sagte im Fernsehsender France 3, der Entscheid des Verfassungsgerichts werde zu neuen «Spannungen» führen. Wade werde mit seinem «Gewaltstreich» nicht durchkommen.

«Der Entscheid, mich nicht mitmachen zu lassen, hatte nichts mit dem Gesetz zu tun. Es war ein politischer Entscheid, und wir werden mit einem politischen Entscheid antworten», sagte N'Dour ohne Details zu nennen. «Wir werden niemals zulassen, dass Abdoulaye Wade an der Wahl teilnimmt.»

In Senegal schwelt schon seit geraumer Zeit ein Streit um die Zulässigkeit einer erneuten Kandidatur Wades. Der 85-Jährige war im Jahr 2000 für sieben und im Jahr 2007 nach einer Verfassungsänderung für fünf Jahre gewählt worden.

Da die Verfassung seit 2001 nur zwei Amtszeiten vorsieht, dürfte Wade eigentlich nicht mehr antreten. Wade hatte jedoch argumentiert, seine erste Amtszeit habe ein Jahr vor der Verfassungsänderung begonnen und dürfe deshalb nicht mitgezählt werden. Neben Wade akzeptierte das Gericht 13 weitere Bewerber für das Amt des Staatschefs.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=526958

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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