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Um nächtlichen Alkoholexzessen vorzubeugen, soll der Detailhandel von 22 Uhr bis 6 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen.

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Freitag, 27. Januar 2012 / 00:01:00

Nächtliche «Prohibition» in der Schweiz

Bern - Das 80-jährige Alkoholgesetz soll modernisiert werden. Unter anderem wird der Jugendschutz verstärkt: Um den Zugang zu Alkohol zu erschweren, sollen Läden ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat gegen nächtliche Alkoholexzesse vorgehen.

In der Nacht werde mehr Alkohol konsumiert als zu anderen Tageszeiten, hält der Bundesrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes fest. Entsprechend häuften sich zu diesen Stunden die Fälle problematischen Alkoholkonsums.

Der Bundesrat schlägt deshalb ein «Nachtregime» vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll der Detailhandel keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen, und Restaurants sollen während dieser Stunden keine «happy hours» mit vergünstigten alkoholischen Getränken anbieten dürfen.

Damit setzt der Bundesrat auf die soziale Kontrolle. Diese sei in Restaurants besser als in Bahnhofsunterführungen oder auf den Strassen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern. Somit sei das revidierte Gesetz auch eine Chance für die Gastronomie.

Auf eine Erhöhung des Schutzalters hat der Bundesrat verzichtet. Nach wie vor dürfen Jugendlich ab 16 Jahre Wein und Bier kaufen und ab 18 auch Spirituosen und Alcopops. Kantone und Verkaufsstellen dürfen strengere Vorschriften festlegen.

Gesetzliche Grundlage für Testverkäufe

Das neue Alkoholgesetz schafft aber eine gesetzliche Grundlage für Testverkäufe zur Kontrolle der Einhaltung des Abgabealters. Die Ergebnisse von Testkäufen sollen in Strafverfahren verwendet werden dürfen - jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

So müssen etwa die Eltern der Jugendlichen zugestimmt haben, und die Testkäufe müssen von anerkannten Fachorganisationen oder Behörden durchgeführt werden. Massnahmen, die das wahre Alter der Jugendlichen verschleiern, sind verboten. Diese Bestimmung erfüllt Anforderungen des Bundesgerichts.

Weniger strenge Werbevorschriften

Hingegen will der Bundesrat die Werbebeschränkungen für Spirituosen leicht lockern. So soll neben der Schnapsflasche auch eine Sonne gezeigt werden dürfen, erklärte Alexander Schmidt, Direktor der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV).

Personen dürfen laut Schmidt aber weiterhin keine gezeigt werden und Werbung, die den Alkohol «verherrlicht», soll verboten bleiben. Neu sollen jedoch die bestehenden Werbeverbote für alkoholische Getränke auch für die digitale Welt gelten.

joge (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=526750

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